Schwelm. . Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat nach dem Fund einer toten Wildente am Harkortsee jetzt die Stallpflicht auf alle Städte im Kreis ausgeweitet. Das teilte am Donnerstagnachmittag das Kreishaus in Schwelm mit.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat nach dem Fund einer toten Wildente am Harkortsee jetzt die Stallpflicht auf alle Städte im Kreis ausgeweitet. Das teilte am Donnerstagnachmittag das Kreishaus in Schwelm mit.

Bei einer am Harkortsee in Wetter (Ruhr) am Strandweg totaufgefundenen Wildente wurde bekanntlich das Geflügel-Influenza-Virus vom Typ N5 nachgewiesen.

Laboruntersuchungen laufen noch

Während ein Labor des Friedrich-Löffler-Institutes aktuell noch klärt, ob es sich bei dem Erreger um ein hochansteckendes Geflügelpestvirus handelt, hat das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises für Teile der Stadt Wetter bereits einen Verdachts-Sperrbezirk und ein Verdachts-Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Der Radius von einem Kilometer um die Fundstelle gilt als Verdachts-Sperrbezirk, der Radius von drei Kilometern als Verdachts-Beobachtungsgebiet. „Dies soll dazu beitragen zu verhindern, dass sich die Geflügelpest weiter ausbreitet“, so Amtstierarzt Dr. Peter Richter. Das Kreisveterinäramt hat betroffene Geflügelhalter über die Regelungen und Auflagen informiert. Die wichtigste ist ein Transportverbot.

„Parallel haben wir entschieden, die Stallpflicht, die ja bereits in fünf Städten angeordnet war, auf alle neun Städte im Kreis auszuweiten“, so Dr. Richter. Damit sind auch alle Halter in Hattingen, Schwelm, Sprockhövel und Witten angehalten, ihre Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse aus den Ausläufen zu nehmen. „Alternativ zum geschlossenen Stall“, so der Hinweis des Veterinäramtes, „können sie in Volieren untergebracht sein. Diese müssen aber so gesichert sein, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können.“

Und noch drei Dinge sollten Geflügelhalter beachten. Alle, die ihre Tiere bislang nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, werden aufgefordert, diese unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen. Aufgrund der allgemeinen Seuchenlage sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art in ganz Nordrhein-Westfalen verboten. Zum dritten sollten sie die Hygieneregeln besonders sorgfältig beachten. „Das bedeutet“, erläutert Dr. Richter, „die Ställe sollten nur mit Schutzkleidung betreten werden, Besucherkontakt gilt es ganz zu vermeiden oder auf das unerlässliche Maß zu beschränken.“

Er setzt auf Verständnis für alle mit den Auflagen verbundenen Unannehmlichkeiten. Sie sind aufgrund der Seuchenlage nötig, schützen die Tiere und bewahren gewerbliche Betriebe vor erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Nach allen derzeit bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist das Virus für Menschen nicht gefährlich. Weltweit sind keine Erkrankungsfälle bekannt.