Köln. .
Eine 35 Jahre alte Frau aus dem Kreis Höxter, die sich nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen als Angehörige von Opfern ausgegeben hatte, ist gestern vom Amtsgericht Köln wegen zweifachen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Die Frau aus Westfalen, die sich nach dem Unglück ein Trauer-Tattoo mit dem Namen ihrer angeblich getöteten Schwester Anke in den Nacken hatte stechen lassen, war bei der Gerichtsverhandlung nicht erschienen. Einem Attest zufolge, dass erst unmittelbar vor Prozessbeginn einging, wird sie derzeit in einem Krankenhaus behandelt.
Einem Gerichtssprecher zufolge sei es in solchen Fällen üblich, einen Strafbefehl zu verhängen - um Zeit und Kosten zu sparen.
Nach der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten war die 35-Jährige zusammen mit anderen - richtigen - Angehörigen zwei Mal auf Kosten der Lufthansa an die Unglücksstelle in Frankreich geflogen. Dabei wurde sie von einem Bekannten begleitet. Bei einem Flug waren auch ihre beiden Kinder dabei. Die Frau aus Höxter hatte sich als Cousine eines Absturz-Opfers ausgegeben.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Köln war der Lufthansa für Flug, Hotelübernachten und Verpflegung ein Schaden von 16 000 Euro entstanden.