Frankfurt (dpa). Das Sportgericht des DFB hat nach einer sechsstündigen Verhandlung die Bewährung des am 21. Januar 2016 gegen Eintracht Frankfurt verhängten Zuschauer-Teilausschlusses widerrufen.
Somit muss die erste Bundesligapartie der neuen Saison gegen den FC Schalke 04 am 27. August 2016 (15.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Zudem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro zahlen.
Von der Blocksperre betroffen ist der Block 40 mitten in der Nordwestkurve, der der aktiven Fanszene als Standort dient. Für den Auftakt müssen sich die dort beheimateten Fans also einen neuen Platz suchen. Bei der letzten Blocksperre gegen den VfB Stuttgart wählten sie dafür den durchaus brisanten Standort unmittelbar neben dem Gästeblock.
Darüber hinaus sprach das Sportgericht einen weiteren Zuschauer-Teilausschuss auf Bewährung aus. Dieser wird nur vollzogen, wenn es innerhalb der Bewährungszeit bis zum 31. Mai 2017 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Zudem muss Eintracht Frankfurt eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro zu entrichten, wovon 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwandt werden können.
Geahndet wurde mit dem Urteil Zuschauerfehlverhalten in insgesamt sechs Bundesliga- beziehungsweise Relegationsspielen zwischen dem 13. Februar und dem 23. Mai 2016. Dazu zählen insbesondere der Einsatz von Pyrotechnik aber auch Aktionen, die sich nach der letzten DFB-Strafe explizit gegen den Verband richteten. Von einer Verlängerung des Verbots von Blockfahnen oder Choreographien sah das hingegen Sportgericht ab.