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Beim Blättern durch den Reisepass werden Erinnerungen wach: Dieser Stempel ruft die wundervolle Reise in den Iran ins Gedächtnis, bei jenem fällt einem sofort der Sonnenuntergang über Jerusalems Tempelberg ein. Solche Stempel können aber auch Grund für großen Ärger sein: dann nämlich, wenn die Grenzer im nächsten Reiseland die Einreise verweigern. Aber es gibt einige Tricks, wie man das verhindern kann. Laut Visa Restrictions Index lassen sich mit dem deutschen Reisepass 177 Länder visafrei bereisen, so viele wie mit keinem anderen Reiseausweis der Welt. Österreicher und Schweizer kommen auf immerhin 173 bzw. 172 Länder. Einen Stempel als „Souvenir“ hinterlassen trotzdem zahlreiche Länder. Und das kann ärgerlich werden.

So verweigern zahlreiche arabische Staaten die Einreise, wenn man bereits einen israelischen Stempel im Pass hat. Besonders streng sind dabei Iran, Kuwait und Libanon. Und umgekehrt haben die USA nach den Terroranschlägen von Paris ihre Einreisevorschriften für Besucher verschärft, die zuvor in einem arabischen Land waren.

Wer nach dem Mai 2011 im Irak oder Iran, in Jemen, Sudan, Syrien, Libanon oder Somalia gewesen ist, für den ist die normale Onlineregis­trierung vor USA-Reisen nicht mehr ausreichend – er benötigt ein „richtiges“ Visum.

Vielreisende wissen, wie man sich mit kleinen Tricks behilft: In Israel bitten sie den Grenzer, seinen Einreisestempel nur auf ein eingelegtes Blatt Papier zu setzen und nicht in den Pass selbst. Und die US-Botschaft erteilt für Reisende, die glaubhaft machen, dass sie geschäftlich im Iran oder Irak waren, ge­legentlich Ausnahmegenehmigungen. Es gibt eine weitere Möglichkeit, Grenzärger zu vermeiden: einen zweiten Pass. So ein zusätzliches Ausweispapier wird zwar offiziell nur in Ausnahmefällen bewilligt. Der Grund dafür liegt in Paragraf I des Pass­gesetzes von 1986. Demnach darf „niemand ... mehrere Pässe besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird“. Dieses Interesse ist offenbar aber immer häufiger gegeben. Jedenfalls vergeht bei den großen Passämtern kaum ein Tag ohne einen solchen Antrag. Nur um damit vor Freunden angeben zu können, wird der Doppel-Pass allerdings nicht ausgestellt.

Ohne ausführliche schriftliche Begründung geht allerdings nichts. Zwei Gründe werden gewöhnlich akzeptiert. Entweder man hat im ersten Pass bereits einige „falsche“ Stempel. Oder man reist so viel, dass ein Pass nicht ausreicht, um rechtzeitig alle nötigen Visa zu erhalten. So sind etwa für ein per Post beantragtes China-Visum zwei Wochen, für Indien drei Wochen Bearbeitungszeit anzusetzen. Auch bei den Botschaften von Saudi-Arabien und den Nachfolgeländern der Sowjetunion werden Pässe oft für Wochen einbehalten.

Ein neu ausgestellter zweiter Reisepass unterscheidet sich nicht vom ersten und kostet ebenso 59 Euro wie ein Erstpass. Lediglich seine Gültigkeit ist auf fünf Jahre begrenzt. Offiziell müsste das Dokument auch wieder zurückgegeben werden, sobald der Grund für den Doppelpass nicht mehr besteht. Aber das gilt eher theoretisch. „Die Passämter gehen der Sache nicht nach“, teilt das Passamt München auf Anfrage mit.