■ Im Rahmen von Pauschalreisen stehen Kunden Entschädigungen vom Reiseveranstalter zu. Wenn der Gepäckverlust den Reiseablauf stört oder die Urlaubszeit für Noteinkäufe draufgeht, können 20 bis
25 Prozent des Tagesreisepreises zurückgefordert werden, erklärt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin.
■ Wenn der Koffer dagegen erst auf der Heimreise verloren geht, besteht in der Regel wenig Anspruch auf Schadenersatz: „Denn man muss davon ausgehen, dass der Kunde an seinem Heimatort noch über ausreichend Gegenstände des täglichen Bedarfs verfügt“, erklärt Lufthansa-Sprecherin Sandra Kraft.