In der „Leistungsbeschreibung über Standards in Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es genaue Vorgaben zu Infrastruktur – zum Beispiel getrennte Sanitäreinrichtungen in ausreichender Zahl – und Personalschlüssel.

Im Sozialbereich müssen etwa vier Betreuer auf 200 Personen kommen, fünf Betreuer auf bis zu 300 Personen, sechs Betreuer bei bis zu 400 Bewohnern usw.

Beim Sicherheitsdienst muss rund um die Uhr eine Wachperson pro 100 Bewohner vor Ort sein, die nachts alle 90 Minuten einen Kontrollgang macht.

Die eigens gegründete Taskforce der Bezirksregierung kontrolliert regelmäßig, ob die Bestimmungen eingehalten werden.