Der Richterspruch findet bundesweite Beachtung, weil die Erlaubnis für alle nicht verbotenen Chapter gilt. Das dürfte für „Hells Angels“ und „Bandidos“ wie ein Aufruf zu bedrohlichen Aufmärschen und Motorrad-Kolonnen in schwarzen Lederwesten empfunden werden.

Die Kutte genießt hohe Symbolkraft für Rockergruppen – sie dokumentiert wie eine Uniform die Zugehörigkeit zu einer Gang. Die Entscheidung der Bundesrichter gegen ein pauschales Kuttenverbot ist deshalb ein schwerer Rückschlag für Innenminister Jäger. Es gibt keine Sippenhaft für Ortsvereine der Rocker, denen bislang keine Straftaten nachgewiesen wurden.

Der Spruch aus Karlsruhe findet bundesweite Beachtung, weil die Erlaubnis für alle nicht verbotenen Chapter gilt. Das dürfte für „Hells Angels“ und „Bandidos“ wie ein Aufruf zu bedrohlichen Aufmärschen und Motorrad-Kolonnen in schwarzen Lederwesten empfunden werden. Es ist bekannt, dass die Kutten als Einschüchterungsinstrumente eingesetzt werden.

Die militärisch organisierten Rockerbanden sind längst keine romantischen Easy-Rider-Gruppen mehr. Die Landeskriminalämter stoßen im Umfeld der Rocker immer wieder auf Waffengeschäfte, Gewalt, Drogen und Zuhälterei. Deshalb sollte Minister Jägers offene Drohung vor einer konsequenten Verfolgung krimineller Banden ernst genommen werden. Die Kämpfe verfeindeter Rockergangs um die Vorherrschaft in Städten sind bedrohlich.

NRW will auch nach der gerichtlichen Schlappe an der Null-Toleranz-Strategie festhalten und den Westenträgern weiter nicht die Straße überlassen. Die Rocker haben ihre Rechte in Karlsruhe ausgeschöpft. Jetzt schlägt die Stunde der Juristen in der Politik, das Vereinsrecht so zu ändern, dass die martialische Einschüchterung durch Kutten und Embleme untersagt werden kann. Dann wäre ein weiteres Etappenziel gegen kriminelle Rockerbanden erreicht.