Auf Biegen und Brechen sollte ihr Mann operiert werden - gegen seinen Willen und obwohl Ruth Kallmann (Name geändert) eine Patientenverfügung vorzeigen konnte.
Ruth und Alfred Kallmann (Name geändert) haben beide eine Patientenverfügung ausgefüllt. Wie Ruth Kallmann berichtet, waren sie extra bei einer Veranstaltung eines Krankenhauses, bei der der Palliativarzt erklärt hatte, wie man das Formular so ausfüllt, dass der Arzt es im Ernstfall auch versteht. Das Ehepaar (76 und 78 Jahre alt) hat sich Zeit genommen, hat zu Hause mit den erwachsenen Kindern Punkt für Punkt durch gesprochen. Beide dachten, alles sei wasserdicht. Dann kam Alfred Kallmann nach einem Sturz ins Krankenhaus. Nach der Operation war er zunächst verwirrt, dann kam noch eine Lungenentzündung hinzu.
Alfred Kallmann war nicht mehr ansprechbar. Es sei ihm extrem schlecht gegangen, so die Ehefrau. „Er war dem Tode nah. Trotzdem sollte er noch operiert werden.“ Die Ehefrau wollte es nicht zulassen, zeigte die Patientenverfügung vor. „Dann sagte mir die Ärztin, die Patientenverfügung sei nicht aussagekräftig. Da bin ich hysterisch geworden und habe ihr gesagt: ,Die haben wir an diesem Krankenhaus gemeinsam mit dem Chefarzt ausgefüllt!’ Dann lenkte sie ein. Aber sie hat mir das Gefühl gegeben, dass ich meinen Mann loswerden wollte.“
Sie war total verzweifelt. „Besser ging es mir erst, als mich der Pfleger auf der Intensivstation zur Seite nahm und sagte: ,Ich bewundere Ihren Mut. Loslassen ist schwerer als einfach weiterzumachen. Das müssen die Ärzte erst noch lernen’.“