Unter den Begriff „optisch-elektronische Einrichtungen“ fallen im Bereich des Datenschutzes nicht nur Videokameras. Dazu zählen auch sogenannte Webcams, Wildtierkameras und Mobiltelefone, mit denen Bilder aufgezeichnet werden können.

Auch Kameras, die Fotos in Zeitintervallen aufnehmen, fallen unter die Datenschutzvorschrift.