Die Kinderpornografie-Affäre um den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy begann im Februar. Die wichtigsten Daten und Fakten:

7. Februar 2014: Edathy legt sein Bundestagsmandat nieder und nennt gesundheitliche Gründe.

10. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt Edathys Wohnungen und Büros durchsuchen, es fällt erstmals das Wort Kinderpornografie.

14. Februar: Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) tritt zurück. Er hatte im Oktober 2013 als Bundesinnenminister SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass Edathys Name bei internationalen Kinderporno-Ermittlungen aufgetaucht war.

24. Februar: Die SPD leitet ein Parteiordnungsverfahren gegen Edathy ein. Die Partei will über den Ausschluss des Politikers aber erst nach Abschluss des Strafverfahrens entscheiden.

4. Mai: Edathy legt beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Durchsuchung seiner Räume ein.

2. Juli: Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Affäre, den die Opposition in Berlin initiiert hatte, nimmt seine Arbeit auf.

17. Juli: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen Edathy wegen Besitzes von Kinderpornografie.

29. August: Karlsruhe weist Edathys Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung seiner Räumlichkeiten zurück.

13. November: Der Untersuchungsausschuss des Bundestages will Edathy am 18. Dezember als Zeugen hören und auch dann auf seinem Erscheinen bestehen, wenn Edathy die Aussage verweigern sollte.

18. November: Das Landgericht Verden, das für Edathys Wohnort Rehburg-Loccum zuständig ist, lässt die Anklage gegen Edathy zu.

13. Dezember: Edathy enthüllt im "Stern" seinen Parteifreund Michael Hartmann als Informanten, der ihn vor drohenden Ermittlungen des BKA gewarnt habe.