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Tausende Bausparkunden der Landesbausparkasse (LBS) West sollen bei dem Unternehmen keine Zukunft mehr haben. Die LBS hat 12 000 Bausparer in Nordrhein-Westfalen die Kündigung angemahnt – weil sie zwar sparen, aber nicht bausparen.
Lange Zeit wurde es toleriert, wenn Kunden nur die erste von zwei Phasen beim Bausparen nutzen: das Ansparen. Doch die Minizinsen auf dem Kapitalmarkt machen Bausparkassen zu schaffen. Jüngst gab die LBS Bayern bekannt, 26 000 Altverträge zu kündigen. Weil sie ihr zu teuer geworden sind. Auch die LBS Nord und Baden-Württemberg haben bereits Altverträge gekündigt.
Insgesamt wurden 2013 in Deutschland 30,2 Millionen Bausparverträge gezählt. Bausparsumme: 848 Milliarden Euro. Die LBS West in Münster hat zurzeit 2,6 Millionen Bausparverträge im Bestand. Altverträge sind eine Randgruppe, fallen aber offenbar dennoch mittlerweile ins Gewicht.
Minizinsen am Kapitalmarkt
Bei der LBS West geht es um etwa 180 Millionen Euro Sparguthaben. 3,5 Prozent Spargutzinsen hat sie ihren Kunden dafür vor Jahren garantiert. Zum Vergleich: Beim Abschluss eines Neuvertrags garantiert die LBS aktuell zwischen 0,25 und 1 Prozent Sparzinsen. „Es ist unsere unternehmerische Pflicht, auf die Zinsentwicklung zu reagieren“, sagt ein LBS-Sprecher. Die Verträge der 12 000 Kunden würden seit zehn Jahren laufen, ohne dass ein Baudarlehen beantragt worden sei, obwohl es längst zugeteilt wurde. Der Sprecher: „Wenn ein Bausparvertrag länger als zehn Jahre läuft, müssen wir davon ausgehen, dass der Abruf des Darlehens nicht das eigentliche Ziel ist“. Mit Verweis auf das Kündigungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 489) glaubt die LBS, solche Verträge mit einer Frist von sechs Monaten kündigen zu können.
Aus Sicht der Landesbausparkasse West handeln Kunden, die nur die Ansparphase nutzen, gegen den „Kollektiv-Gedanken“ des Bausparens: „Alle zahlen in einen Topf ein, aus dem heraus dann die Baudarlehen vergeben werden“, erklärt ein LBS-Sprecher.
Die Verbraucherzentrale NRW bewertet die Rechtslage der Kündigungen anders: „Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt“, sagt Bankenexperte Markus Feck. Denn: „Die Sparphase beim Bausparen ist unbefristet“. Hätten Kunden so viel Geld gesammelt, dass ihnen ein Baudarlehnen zugeteilt wird, gebe es keine Vorgabe, ob und wann das Darlehen angenommen werden muss. Feck findet die Entscheidung der LBS unternehmerisch nachvollziehbar, „juristisch aber nicht wasserfest“. Er empfiehlt Betroffenen, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Dazu sollten sie sich einen Anwalt suchen, der spezialisiert sei auf Bankenrecht. Angemerkt