Teilungserklärung: Neben dem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung wird auch die Teilungserklärung notariell beglaubigt. Ihr Inhalt geht ins Grundbuch ein. In der Erklärung ist zum Beispiel festgelegt, welche Gebäude-Teile sich in gemeinschaftlichem Eigentum befinden und welche in individuellem Sondereigentum. Änderungen sind nur möglich, wenn alle Eigentümer und oft auch die Gläubiger beim Notar zustimmen.

Gesetz über Wohnungseigentum: Hier steht, welche Nutzungsarten es gibt, welche Rechte und Pflichten die Besitzer haben, und wie ihre Zusammenarbeit in der Eigentümerversammlung und mit der Hausverwaltung zu gestalten ist.

Beratung: Haus & Grund Nordrhein und Westfalen e.V., Elisabethstr. 4, 44139 Dortmund, Tel.: 0231-9583-0, E-Mail: info@hug-nrw.de