Im Vorfeld arbeitet die EMG in Absprache mit Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt ein Gesamtkonzept aus, durch das die Sicherheit auf dem Weihnachtsmarkt gewährleistet werden soll. Darin ist etwa festgelegt, dass genügend freie Zufahrtswege für Feuerwehrwagen vorhanden sind.

Die Händler auf dem Weihnachtsmarkt dürfen nur mit einer Sondergenehmigung mit Flüssiggas arbeiten, wenn sie hohen Energiebedarf haben – dies hat vor allem Brandschutzgründe.