An Rhein und Ruhr. Bei Mietern und Vermietern gibt es oft Unsicherheit über Kosten und Risiken. Verbände geben Empfehlungen
Während die Politik in NRW den Glasfaserausbau voranzutreiben versucht, fragen sich viele Menschen, was es dabei zu beachten gibt. Mieter und Vermieter sind sich oft unsicher über Kosten und Risiken. Dabei empfehlen Verbände, die Möglichkeit des Ausbaus anzunehmen.
Große Risiken für Vermieter und Hausbesitzer beim Glasfaserausbau sieht der Eigentümerverband Haus und Grund Rheinland Westfalen nicht. Im Gegenteil: „Das ist sinnvoll, denn es wertet ja auch die eigene Immobilie auf. Und die Entgelte für den Ausbau sind auf die Miete umlegbar“, erklärt Direktor Eric Uwe Amaya. Ein Vermieter dürfe die Kosten sogar umlegen, unabhängig davon, ob die Mieter einen Anschluss möchten oder nicht. „Vorausgesetzt es gibt eine wirksame Umlagevereinbarung. Die muss im Mietvertrag stehen.“ In neueren Verträgen sei diese auch zumeist enthalten.
Mieter haben keinen Anspruch auf Ausbau
Grundlage dafür ist die Gesetzesreform, die seit 2021 den erstmaligen Anschluss einer Wohnung mittels Glasfaser an ein Netz mit sehr hoher Kapazität als Modernisierungsmaßnahme definiert. „Damit besteht grundsätzlich die Pflicht des Mieters, solche Maßnahmen zu dulden“, erklärt André Juffern, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds NRW. Voraussetzung für eine Mieterhöhung sei aber, dass der Mieter sich den Internet-Anbieter selbst aussuchen kann.
Den Ausbau empfiehlt auch die Verbraucherzentrale (VZ) NRW. Glasfaser sei der aktuelle Stand der Technik. „Glasfaser können die immer weiter steigenden und benötigten Bandbreiten liefern“, so die VZ. Selbst wenn der aktuelle Anschluss noch ausreicht, solle man bedenken, dass sich das bald ändern könne. „Hierzu tragen unter anderem höhere Auflösungen bei Streamingdiensten und Videotelefonie oder das mobile Arbeiten bei.“ Wenn es eine Gelegenheit zum Anschluss ohne Mehrkosten gebe, „sollte dies nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden“, heißt es. Im Nachhinein sei dies schwieriger oder teurer.
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Hinzu kommt, dass man als Mieter keinen Anspruch darauf hat, sich nachträglich an das Glasfasernetz anschließen zu lassen, wie Mieterbund-Chef Juffern erklärt. „Außerdem ist Glasfaser in vielen Teilen von NRW nicht überall verfügbar“, fügt er hinzu. „Wir empfehlen Mietern, die dringenden Bedarf an einem Glasfaseranschluss haben, das Gespräch mit der Vermieterseite zu suchen, zumeist lassen sich konstruktive Lösungen finden.“
Das sagt auch Amaya von Haus und Grund. Es sei möglich den Anschluss nachträglich einzurichten. „Aber es gibt keinen Anspruch.“ Die Kosten für den Ausbau können derweil sogar über mehrere Jahre hinweg umgelegt werden. Die Kosten könne man mit 60 Euro pro Wohnung pro Jahr über fünf Jahre über die Betriebskosten umlegen. „Wenn das nicht reicht, sind sogar 540 Euro pro Wohnung möglich. Also 60 Euro pro Jahr auf neun Jahre.“
Unterm Strich keine größeren Zusatzkosten
Daher empfiehlt der Eigentümerverband: „Wenn ein Anbieter Glasfaser verlegt, dann sollte man das auch machen. Und wenn das Kabel bis in die Wohnung verlegt werden kann, dann sollte es auch gleich vernünftig so gemacht werden, damit alle auch vom schnellen Internet profitieren können“, so Amaya.
Und auch aus Mietersicht gebe es laut Verband keine größeren Zusatzkosten. „Da mit der Möglichkeit zur Glasfaserumlage die Umlage für andere Kabel- und Breitbandanschlüsse wegfällt, rechnen wir nicht damit, dass erhebliche Zusatzkosten entstehen“, so André Juffern. „Wer unbedingt einen Glasfaseranschluss benötigt, sollte bereits bei Abschluss eines Mietvertrages klären, ob ein solcher örtlich verfügbar ist und eine klare Vereinbarung im Mietvertrag treffen.“