Frankfurt am Main. US-Dollar, Schweizer Franken und Co.: Für ausländische Währungen gibt es eine wichtige Neuerung. Wem Steuerberater zur Selbstanzeige raten.

Diese Neuerung könnte für manche Sparerinnen und Sparer zu Problemen führen: Wer ein verzinstes Fremdwährungskonto in Schweizer Franken, US-Dollar oder britischen Pfund unterhält, muss seit Anfang des Jahres aufpassen. Denn seither müssen Banken die auf Einkünfte in fremder Währung fällige Steuer direkt an das Finanzamt abführen.

„Währungsgewinne auf verzinsten Fremdwährungskonten unterliegen seit diesem Jahr der Abgeltungssteuer. Diese Erträge werden daher durch Kreditinstitute mit Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belegt und von den Kreditinstituten direkt an das Finanzamt abgeführt“, erläutert eine Sprecherin der Commerzbank. Davor mussten Steuerpflichtige etwaige Gewinne selbst beim Finanzamt anzeigen und im Rahmen der Steuererklärung versteuern.

Hintergrund für die neue Praxis ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2022. Die oberste deutsche Finanzbehörde habe darin klargestellt, dass sie solche Gewinne künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen erachtet, nicht als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften wie bisher, erklärt der Steuerberater Lukas Michel von der J&P-Gruppe in Dautphetal bei Marburg. Diese vermeintlich unscheinbare Änderung der Rechtsauffassung habe weitreichende Auswirkungen, sowohl für Anleger als auch für Banken, sagt Michel.

Experte: Erträge aus Fremdwährungsguthaben müssen neu bewertet werden

Unter anderem entfällt die Unterscheidung nach Haltedauer. Auch solche Fremdwährungsguthaben, die länger als ein Jahr bestehen, müssten bei gewinnbringender Veräußerung versteuert werden, so Michel. Es gilt der pauschale Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent.

Das BMF-Schreiben mache es notwendig, die Behandlung von Erträgen aus Fremdwährungsguthaben neu zu bewerten, unterstreicht Martin Engel, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei BDO. Betroffen sind Zinsen, Dividenden oder auch Gewinne aus Aktienveräußerungen.

Am besten schriftlich: Wer eine Selbstanzeige beim Finanzamt stellen möchte, sollte das zum Beispiel per Brief oder Mail machen.
Am besten schriftlich: Wer eine Selbstanzeige beim Finanzamt stellen möchte, sollte das zum Beispiel per Brief oder Mail machen. © Christoph Soeder/dpa | Unbekannt

Aufpassen muss demnach künftig etwa, wer ein Depot bei einem ausländischen Broker unterhält, um Aktienkäufe in Fremdwährungen abzuwickeln. Steuerrelevant sind außerdem der Tausch von Euro in Fremdwährungen zur Absicherung gegen Währungsschwankungen oder die zinsbringende Anlage von Festgeldern auf Fremdwährungskonten.

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Änderung bei der Zuordnung von Währungsgewinnen kann auch Vorteile bringen

Nicht betroffen sind ausdrücklich Zinserträge reiner Zahlungsverkehrskonten, über die beispielsweise Überweisungen abgewickelt werden. Experten warnen aber vor Grauzonen: „Die Abgrenzung dürfte im Einzelfall schwierig werden“, sagt auch Engel. Er rät dazu, entsprechende Unterlagen länger aufzubewahren.

Allerdings könne die neue Zuordnung von Währungsgewinnen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen den Anlegern aber auch Vorteile bringen, betont Michel. Brachten Währungsgeschäfte nämlich nicht Gewinne, sondern Verluste ein, können diese künftig mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

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Sorge vor Konsequenzen? Steuerberater raten zur Selbstanzeige

Schwierig wird es womöglich für Anleger, die Fremdwährungseinkünfte in den vergangenen Jahren dem Finanzamt verschwiegen haben. Wenn Banken zum ersten Mal Fremdwährungsgewinne an die Finanzämter melden, könnten die Finanzbeamten misstrauisch werden und nachhaken. Immerhin liegt die Vermutung nahe, dass es solche Einkünfte auch in den Vorjahren gab. In diesem Fall kann die Behörde eine Überprüfung anordnen. „Durch die Meldungspflicht steigt das Bewusstsein“, sagt Engel. Im Zweifel sei es ratsam, entsprechende Unterlagen länger aufzubewahren.

Wer Konsequenzen fürchtet, dem raten Steuerberater zu einer Selbstanzeige. Die nicht angegebenen Währungsgewinne müssten dann nachversteuert werden. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Fremdwährungskonten

Ein Fremdwährungskonto ist ein Konto, welches nicht in Euro, sondern in einer ausländischen Währung geführt wird Gründe: Vorteile sind mitunter attraktivere Zinsen, oder die Diversifikation des Portfolios. Am meisten genutzt würden Fremdwährungskonten von Menschen, die in anderen Ländern Familie haben. Nützlich seien Fremdwährungskonten auch für Eigentümer von Ferienwohnungen außerhalb des Euroraumes, sagt Martin Engel von der BDO.