Essen. Geschädigte Facebook-Nutzer haben laut Bundesgerichtshof Anspruch auf mindestens 100 Euro. Was Verbraucherschützer und ein Experte raten.

Millionen Opfern eines Datenlecks bei Facebook hat es der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche erleichtert, Schadensersatz gegen den US-Riesen geltend zu machen. Doch die Zeit drängt. Um alle Fristen einzuhalten, rät ein Experte, den Antrag bis spätestens zum 10. Dezember 2024 zu stellen.

Phil Sokowicz stammt aus Essen und hat mit Partnern in Düsseldorf das Start-up Helpcheck gegründet. Seit 2016 hilft das junge Unternehmen Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen eine Provision dabei, Schadensersatzansprüche gegen Lebensversicherungen, Sportwetten-Anbieter oder Plattformen wie X und Deezer geltend zu machen. Auch im aktuellen Fall bei Facebook, als rund um Ostern 2021 E-Mail-Adressen, Wohnorte, Namen von Arbeitgebern und Telefonnummern von 533 Millionen Nutzern aus 106 Ländern abgesaugt wurden, ist Helpcheck am Start.

Helpcheck plant Sammelklage gegen Facebook

„Wir bereiten eine Sammelklage vor, um möglichst vielen Menschen zu einem Schadensersatz zu verhelfen. Unser Ziel ist es, damit mindestens 10.000 Geschädigte zu vertreten“, sagte Sokowicz unserer Redaktion. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs erleichtere es, an Geld von Facebook zu kommen. Doch Geschädigte müssten sich beeilen. „Es gibt zwei Fristen. Bis zum 31. Dezember muss die Sammelklage eingereicht sein. Aber schon bis Mitte Dezember müssen die außergerichtlichen Schritte gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta unternommen worden sein“, meint der Experte.

Der Essener Phil Sokowicz ist Mitgründer des Düsseldorfer Start-ups Helpcheck.
Der Essener Phil Sokowicz ist Mitgründer des Düsseldorfer Start-ups Helpcheck. © helpcheck | Endermann

Wer sich der Sammelklage von Helpcheck anschließen will, sollte sich deshalb bis spätestens 10. Dezember auf der Homepage des Start-ups registrieren. Zuvor muss allerdings geklärt werden, ob man tatsächlich Opfer des Datenlecks bei Facebook geworden. Dazu bietet die Düsseldorfer Plattform einen kostenlosen Online-Check an.

„Wir gehen davon aus, dass es bundesweit rund sechs Millionen Betroffene gibt“, meint Sokowicz. Nach dem BGH-Urteil aus der vergangenen Woche müssen Nutzer nicht länger nachweisen, dass sie durch den Diebstahl ihrer Telefonnummern und E-Mail-Adressen mehr Spam-Nachrichten oder gar ungewollte Anrufe erhalten. Auch die durch den Hackerangriff ausgelösten Ängste mussten zuvor belegt werden. Viele Betroffene in Deutschland hatten unter diesen Voraussetzungen bereits gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta geklagt, in der Regel aber ohne Erfolg.

Ansprüche gegen Facebook verjähren nach dem 31. Dezember 2024

Die BGH-Richter haben nun geurteilt, dass der erlittene „Kontrollverlust über eigene Daten“ als Motiv für eine Klage ausreiche. Dafür können die Facebook-Nutzer aber auch nur auf einen begrenzten Erstattungsbetrag hoffen. Als Beispiel nannte der Richter einen Schadenersatz von 100 Euro. Schließen sich Verbraucher der Schadensersatzklage von Helpcheck an, fällt eine Provision von rund 50 Euro an. „Im Erfolgsfall werden die 100 Euro geteilt. Dafür übernehmen wir sämtliche Kosten, die des eigenen Anwalts, die Gerichtskosten und gegebenenfalls die Kosten der Gegenseite“, argumentiert Sokowicz.

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten: Die Stiftung Warentest etwa rät dazu, bis spätestens Mitte Dezember Fachanwälte einzuschalten, um Ansprüche gegen Facebook geltend zu machen. Dabei sei zu klären, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Die Stiftung stellt im Internet einen Mustertext für ein Forderungsschreiben zur Verfügung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist auf ein Online-Formular von Facebook, über das die Betroffenheit ermittelt werden kann.

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