Berlin. Rund ein Viertel der Haushalte könnte Strom und Gas deutlich günstiger beziehen als bislang. Der Anbieterwechsel kann sich lohnen.

Seit dem Höhepunkt der Energiekrise sind die Einkaufspreise von Strom und Gas für die Versorger wieder deutlich gesunken – Kunden merken davon aber nicht in jedem Tarif etwas. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Vergleichsportals Verivox. Die Auswertung liegt dieser Redaktion exklusiv vor.

Konkret geht es um die Tarife in der sogenannten Grundversorgung. Verivox zufolge würden die durchschnittlichen Strom- und Gaspreise im Grundversorgungstarif der regionalen Versorger mehrheitlich immer noch deutlich über den Preisgrenzen der zu Beginn des Jahres ausgelaufenen Energiepreisbremsen liegen.

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44,35 Cent pro Kilowattstunde müsse ein Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh im bundesweiten Schnitt derzeit in der Grundversorgung zahlen. Bei der zu Beginn des Jahres ausgelaufenen Preisbremse war die Kilowattstunde Strom bei 40 Cent gedeckelt.

Grundversorgung: Vergleichsportal zieht ernüchterndes Fazit beim Preisausblick

Der durchschnittliche Gaspreis für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh liege derzeit bei 14,22 Cent/kWh. Insgesamt weisen aktuell, so Verivox, gut 80 Prozent der knapp 800 Grundversorgungstarife einen Arbeitspreis über dem Gaspreisbremsendeckel von 12 Cent/kWh auf. Allerdings: Zur Zeit der Energiepreisbremsen galt für Erdgas ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, mittlerweile werden wieder 19 Prozent veranschlagt.

Ein Anschluss für Erdgas in einem Wohngebiet am Straßenrand. Die weiter andauernden Kämpfe in der Ukraine lassen die Gas
Ein Anschluss für Erdgas in einem Wohngebiet am Straßenrand. © IMAGO/Panama Pictures | IMAGO stock

Tarifangebote für Neukunden liegen allerdings schon seit Beginn 2023 wieder flächendeckend unterhalb der Preisbremsen-Grenzen. „An den teuren Grundversorgungspreisen wird sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern, nur wenige Versorger kündigen Preissenkungen an“, so Verivox. Für September und Oktober haben Grundversorger bisher sechs Strompreissenkungen von durchschnittlich 11 Prozent angekündigt. Zwei regionale Versorger erhöhen den Preis der Grundversorgung um durchschnittlich sechs Prozent, so Verivox. Auch beim Gas würden sich die Preise der örtlichen Versorger derzeit kaum bewegen.

Den Grundversorgungstarif von ihrem örtlichen Strom- oder Gasversorger erhalten alle Haushalte, die sich bei Hausbau oder beim Einzug nicht um ein günstigeres Angebot kümmern. Vorteilhaft ist der Tarif, weil er jederzeit gekündigt werden kann. Nachteil ist, dass Grundversorgungstarife vergleichsweise teuer sind. Gut ein Viertel der Haushalte in Deutschland bezieht Energie über Grundversorgungstarife.

Strom und Gas: Überregionale schlagen regionale Anbieter

„Da regionale Versorger im Großhandel oft langfristig Strom und Gas beschafft haben, müssen viele von ihnen die hohen Beschaffungspreise der vergangenen Jahre an die Haushalte weitergeben“, sagte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox, dieser Redaktion. Häufig würden die regionalen Versorger aber günstigere Preise außerhalb der Grundversorgung anbieten – wenn sich die Kunden darum kümmern, so der Experte des Portals, das Preise vergleich und bei Neuabschluss ein Strom- oder Gasvertrags auf Provisionsbasis mitverdient.

Wer wechselt, könne bei regionalen Versorgern durchschnittlich 19 Prozent sparen. Überregionale Angebote sind Verivox zufolge allerdings noch einmal deutlich günstiger. „Alle Haushalte, die noch in der Grundversorgung stecken, können ihre Energiekosten bei Strom um durchschnittlich 43 und bei Gas um 38 Prozent reduzieren“, sagte Thorsten Storck.

Für die Erhebung der durchschnittlichen Strom- und Gaspreise in den Grundversorgungstarifen hat das Portal die verfügbaren veröffentlichungspflichtigen Preise der rund 700 Gas-Grundversorger und der rund 800 Strom-Grundversorger in Deutschland ausgewertet. Die durchschnittlichen Strom- und Gaspreise bei Neuabschluss wurden anhand der verfügbaren Angebote auf dem Vergleichsportal selbst erhoben.