Berlin. Am 2. September läuft die Frist ab. Steuerfabi erklärt, welche Strafen bei Versäumnis drohen – und was im schlimmsten Fall passieren kann.

Für jede Steuererklärung müsse Fristen eingehalten werden. So muss die Steuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 2. September 2024 abgegeben werden. Wenn man merkt, dass man dies nicht rechtzeitig schafft, kann man beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Das geht sehr einfach online über die Internetseite www.elster.de. Man braucht allerdings schon gute Gründe, damit dieser Antrag vom Finanzamt genehmigt und die Frist für den Antragsteller oder die Antragstellerin verlängert wird.

Ob der Antrag auf Fristverlängerung genehmigt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist wichtig, im Antrag klar darzulegen, warum die ursprüngliche Frist nicht eingehalten werden kann. Das Finanzamt genehmigt eine Fristverlängerung in der Regel, wenn die Gründe nachvollziehbar und unverschuldet sind. Typische Gründe können unvorhergesehene Ereignisse wie ein Todesfall in der Verwandtschaft oder erhebliche berufliche oder persönliche Belastungen wie Krankenhausaufenthalte sein.

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Wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt, drohen Verspätungszuschläge – und dies kann teuer werden. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, minimum 25 Euro je angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Bei zwei Monaten Verspätung summiert sich der Betrag auf mindestens 50 Euro.

Steuererklärung nicht abgegeben: Diese Zwangsgelder drohen

Außerdem können Zwangsgelder festgesetzt werden, die jedoch zunächst angedroht werden müssen. Diese Zwangsgelder richten sich nach dem Einzelfall, betragen oft nur wenige hundert Euro, können aber im Extremfall auch bis zu 25.000 Euro betragen. Spätestens bei Androhung eines Zwangsgeldes sollte der Betroffene seine Steuererklärung abgeben.

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Wenn man alle Fristen und Erinnerungen verstreichen lässt und auch das festgesetzte Zwangsgeld aus Sicht des Finanzamts uneinbringlich ist, läuft man sogar Gefahr, ins Gefängnis gehen zu müssen – in eine sogenannte Ersatzzwanghaft. Das ist aber die absolute Ausnahme. Wenn keine Erklärung eingereicht wird, kann das Finanzamt die Steuer auch schätzen.

Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen, da die Schätzung oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt. Also sollte man, wenn möglich, rechtzeitig die Steuererklärung abgeben. Geht man zu einem Steuerberater, einer Steuerberaterin oder zu einem Lohnsteuerhilfeverein kann man seine Steuererklärung 2023 noch bis zum 2. Juni 2025 abgeben. Wenn man freiwillig die Steuererklärung machen darf, kann man die Steuererklärung für 2023 auch noch bis Ende 2027 abgeben.

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