Berlin. Ab 2030 sollen die Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare wegfallen. Finanzminister Lindner verspricht: Nachteile für Paare wird es nicht geben.

Es ist eine Reform, die Millionen Ehepaare oder Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft in Deutschland betreffen wird: Die Ampel-Koalition hat beschlossen, dass die Lohnsteuerklassen 3 und 5 ab dem Jahr 2030 wegfallen sollen. Wer diese Steuerklassen nutzt, soll dann automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktor rutschen. Unumstritten ist das Reformvorhaben nicht. Nun verspricht aber Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP): „Es ist zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Paare schlechter gestellt werden.“

Da beide Steuerklassen erst in fünfeinhalb Jahren abgeschafft werden, sei für Paare derzeit nichts zu tun. „Wer will, kann aber schon heute besprechen, wie eine faire Aufteilung bei der Steuerschuld aussieht. Denn die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gibt es ja bereits“, sagte Lindner. Der Finanzminister betonte gegenüber unserer Redaktion zudem, dass zwar die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden, nicht aber das Ehegattensplitting – „weil das eine massive Steuererhöhung wäre.“

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Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft: Das sind die Gründe

Die Steuerklassen 3 und 5 stehen seit längerem in der Kritik. Gegner des Systems argumentieren, dass sie überholte Rollenbilder zementieren und zum Altersarmutsrisiko bei Frauen beitragen würden. Grundsätzlich können Ehepaare und Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zwischen drei verschiedenen Steuerklassenmodellen wählen: Steuerklasse 3 und 5, Steuerklasse 4 und 4, oder jeweils Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren. Steuerklasse 3 und 5 werden häufig gewählt, wenn es einen Einkommensunterschied zwischen den Partnern gibt.

Der besserverdienende Part – immer noch häufig der Mann – wählt dann Steuerklasse 3, die eine relativ geringere Steuerlast mit sich bringt. Der schlechterverdienende Part – häufig die Frau – wählt Steuerklasse 5, die hoch besteuert wird. Auf Jahressicht hätte das Paar exakt die gleiche Steuerlast wie bei Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren. Monatlich allerdings bleibt bei der Wahl von Steuerklasse 3 und 5 in der Regel mehr Netto vom Brutto übrig. Dafür wird zum Jahresende häufig eine Nachzahlung ans Finanzamt fällig. Mitunter müssen auch Vorauszahlungen geleistet werden.

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Steuerklasse 5 bringt bei verschiedenen Leistungen Nachteile

Steuerklasse 5 führe vor allem zu einem psychologischen Problem, argumentieren Kritiker. Wenn man den Eindruck hat, dass ohnehin kaum Netto vom Brutto übrigbleibe, sei man eher geneigt, einen steuerfreien Minijob anzunehmen oder aber zumindest die Arbeitszeit weiter zu reduzieren. Damit sammelt man nicht nur geringere Rentenanwartschaften. Man hat auch Nachteile bei Leistungen, die sich am Nettolohn bemessen, etwa beim Mutterschafts- und Elterngeld oder auch beim Kurzarbeiter- und dem Arbeitslosengeld I.

Während die Steuerklasse 4 und 4 vor allem Paare mit ähnlichem Einkommen nutzen, gibt es für diejenigen mit hohen Lohnabständen noch die Steuerklasse 4 mit Faktor – eben jene Steuerklasse, in die ab 2030 alle, die bisher der Steuerklasse 3 und 5 angehören, überführt werden. Das Faktorverfahren führt dazu, dass jeder Ehepartner nur den Anteil an Lohnsteuer zahlt, den er oder sie am gemeinsamen Einkommen hat. Durch die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren würden die „sonst oft lästigen Nachzahlungen an das Finanzamt am Jahresende“ entfallen, sagte Lindner. Final beschlossen ist die Änderung übrigens noch nicht. Erst müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.