An Rhein und Ruhr. . Landwirte können sich vorab bei der Kammer registrieren lassen. Die Anträge werden später zugeschickt, heißt es.

Die Landwirtschaft hat unter dem ungewöhnlich trockenen Sommer gelitten - Milchbauern besonders, auch der Anbau etwa von Mais oder Gemüse. Doch die in Aussicht gestellten staatlichen Hilfen lassen in Nordrhein-Westfalen noch etwas auf sich warten. Man arbeite „mit Hochdruck“ daran, eine Vereinbarung von Bund und Ländern in eine Landesrichtlinie zu übersetzen, teilte das NRW-Umweltministerium gestern mit. Immerhin, betroffene Bauern können sich ab sofort bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren lassen. Sie bekämen die Antragsunterlagen zugeschickt, sobald diese vorliegen, heißt es.

Obergrenzen festgelegt

Das Ministerium hatte in einer Einschätzung von Dürre-Schäden in einer Höhe von etwa 200 Mio Euro gesprochen. Geholfen werden soll Betrieben mit Ertragseinbußen von 30% und mehr – nrw-weit dürften da sicher einige Hundert in Frage kommen. Allerdings legt die Vereinbarung mit dem Bund fest, dass nur den Landwirten geholfen werden soll, die sich nicht durch wesentliche anderweitige Einnahmen selbst helfen können. Es sind daher Einkommensobergrenzen festgesetzt worden von 120 000 Euro bei Ehe- und Lebenspartnern und 90 000 bei Ledigen. Bis zu 50% der Schäden in Betrieben können den Angaben zufolge ausgeglichen werden. Vorgesehen ist eine Bagatellgrenze von 2500 Euro.