An Rhein und Ruhr. . Das Wirtschaftsministerium hält den neuen Windkraft-Erlass mit seinen Beschränkungen für rechtssicher, aber rechnet mit Klagen.
Nachdem die schwarz-gelbe Landesregierung den Windkraft-Erlass mit den angekündigten Beschränkungen herausgegeben hat, rechnet der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) fest mit Klagen. Der Erlass erwecke den Eindruck einer Rechtsverbindlichkeit, die er nicht habe, so ein Verbandssprecher gegenüber der NRZ. Es sei Bundesrecht berührt, das die Landesregierung so gar nicht gestalten könne. Und für die SPD-Fraktion stellte Wirtschaftsexperte Michael Hübner fest: „Es bleibt bei der Strategie der Landesregierung – Investitionsstopp durch Unsicherheit.“
Der Erlass sieht vor, dass künftig mit mindestens 1500 Metern Abstand zwischen Windrädern und Wohngebieten geplant werden muss. Beim LEE ist man überzeugt, dass dies nicht haltbar ist und kommunale Planung verunsichern werde. Weder der Erlass noch ein von der Landesregierung geänderter Landesentwicklungsplan (LEP) könnten Abstände setzen, sondern bestenfalls Empfehlungen aussprechen. „Die Kommunen müssen sich nicht daran halten“, sagte der LEE-Sprecher. Der Verband hat dazu eine rechtliche Analyse von einer Fachkanzlei aus Lippstadt erarbeiten lassen.
Erfüllung des Koalitionsvertrages
Im Wirtschaftsministerium weist man die Kritik zurück. „Die Landesregierung hat Erfahrung mit der Gestaltung von Windenergieerlassen und handelt rechtssicher“, betonte ein Sprecher von Minister Andreas Pinkwart (FDP). Der kommunalen Planungshoheit sei man sich bewusst, man spreche in dem Bereich nur Empfehlungen aus. Gleichwohl seien Ziele und Grundsätze des LEP von Kommunen zu berücksichtigen. Der Erlass sei neben dem geänderten Landesentwicklungsplan und dem Bemühen um geändertes Bundesrecht nur eine Maßnahme zur Erfüllung des Koalitionsvertrages .