Wesel. Der Rentner aus Hünxe gab zu, das 10-jährige Mädchen angefasst zu haben. Zudem hatte er über 100 kinderpornografische Bilder auf seinem Handy.
Was sich da am Abend des 4. August 2022 auf einem Hof in Hünxe genau abspielte, kam am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht Wesel erst nach und nach zu Tage. Angeklagt war ein 66-jähriger Rentner, der auf dem Bauernhof im Rahmen einer Ferienfreizeit ein damals 10-jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Der zweite Tatkomplex umfasste seinen Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte. Nach der gut zweistündigen Verhandlung wurde der Hünxer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind.
Geplant war die kurze Ferienfreizeit auf dem Hof mit Tieren – so der Angeklagte zu Beginn seiner Einlassung – ursprünglich mit insgesamt drei Mädchen, doch zwei davon hatten kurzfristig abgesagt. So blieb der 66-Jährige von Donnerstagnachmittag bis Freitagabend allein mit dem Mädchen, worüber deren Eltern allerdings informiert waren. Die Frau des Angeklagten war für ein verlängertes Wochenende verreist. Im Dachgeschoss der Scheune habe das Mädchen dann übernachtet. Die Anklage warf ihm vor, den nackten Oberschenkel des Mädchens massiert zu haben. Zudem soll er sie am Abend und dann noch einmal am Morgen gefragt haben, ob er sie auch an der Scheide massieren dürfe. Nachdem sie das aber verneinte, sei es zu diesem Übergriff auch nicht gekommen.
Hünxer vor Gericht: 114 Bilddateien auf dem Handy
Der Hünxer präsentierte aber eine andere Version: Weil das Mädchen Mückenstiche hatte, habe sie ihn gebeten, ihn mit Mückenspray einzusprühen. Zudem soll sie ihn gebeten haben, ihre Beine wegen der Mückenstiche zu massieren. „Ich habe sie aber nicht in irgendeiner Weise angefasst. Mir war klar, das macht man nicht.“ Am nächsten Morgen habe er in einem Drogeriemarkt in Hünxe ein weiteres Spray gekauft, in dieser Zeit war das Mädchen alleine auf dem Hof.
Zudem soll sie morgens komplett nackt vor ihm in der Küche gestanden haben. Und woher die insgesamt 114 Bilddateien auf seinem Handy kamen, konnte sich der 66-Jährige nicht erklären. „Mir ist nicht bewusst, die heruntergeladen zu haben.“ Seine Ausführungen rund um die Mücken-Problematik wollten aber weder die vorsitzende Richterin noch der Staatsanwalt („Sie wirken nicht glaubwürdig, das sag ich offen“) glauben, weil sie auch keinesfalls stimmig waren und viele Fragen aufwarfen.
Nach Rücksprach mit Anwältin gesteht der Hünxer die Taten
Die Richterin ermahnte den Angeklagten deshalb, er solle sich mit seiner Anwältin beraten, ob er nicht gestehen wolle. Denn das würde dem Mädchen, das im Vorraum des Gerichts mit seinen Eltern wartete, die Vernehmung ersparen – und sich auch strafmildernd auswirken. Denn es könne durchaus sein, dass das Gericht dem Kind mehr glaube. „Sie sollten mal in sich gehen“, so die Richterin. „Es kann sein, dass das Mädchen etwas anderes erzählt. Und die Dateien wollen sie zufällig auf Ihrem Handy haben? Die kommen doch nicht vom Himmel geflogen?“
Nach Rücksprache mit der Anwältin gestand der 66-Jährige dann doch beide Tatkomplexe - und zwar in vollem Umfang: „Ich gebe alles zu, ich habe alles so gemacht. So wie es die Staatsanwaltschaft beschreibt, ist alles richtig. Ich möchte nicht, dass das Mädchen vernommen werden muss.“ Und auch gegenüber dem Mädchen, das mit den Eltern kurz in den Saal kam, zeigte er Reue: „Entschuldigung, dass ich das gemacht habe. Es war falsch von mir.“ Diese Entschuldigung, sein Geständnis, die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist, und die gesundheitlichen Probleme nach einem schweren Herzinfarkt wertete das Gericht letztendlich als strafmildernd. „Er hat noch die Kurve gekriegt“, so der Staatsanwalt. Neben der Bewährungsstrafe muss der Hünxer aber noch 2000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.