Hamminkeln. Auf dem Mehrhooger Schützenfest war ein Streit um Bier entbrannt. An anderer Stelle kam später eine Waffe ins Spiel. Fall landet nun vor Gericht.

Unter anderem wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sich jetzt ein 38-Jähriger aus Hamminkeln am Weseler Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll mit einer Schreckschusswaffe auf einen Bekannten und dessen Freundin gezielt haben. „Ich habe niemanden bedroht, ich habe auf niemanden gezielt“, beteuerte der Angeklagte von vornherein. Er habe nur nach oben in die Luft geschossen. Und weil es auf seinem Grundstück passierte, glaubte er sich im Recht – auch ohne Waffenschein. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt, doch die Geschichte dahinter ist äußerst kurios: Es geht um unrechtmäßig verschenktes Bier.

Seinen Anfang nimmt das Geschehen, das sich am 1. Juli des vergangenen Jahres zugetragen hat, auf dem Mehrhooger Schützenfest. Das hatte der Angeklagte gemeinsam mit seiner Freundin sowie einem weiteren befreundeten Paar besucht. Im Verlauf des Abends sei ihr damaliger Freund in die Wohnung des Angeklagten gegangen, um von dort Bier zu holen, berichtete eine der beiden Zeuginnen. Das habe er dann aber „anderen Leuten gegeben“, obwohl der Angeklagte es bezahlt hatte. Der Angeklagte habe das Fest schließlich verlassen und sei nach Hause gegangen, die verbliebenen drei folgten ihm. Vor dessen Wohnung sei dann eine „lautstarke Diskussion“ um das Bier entbrannt, in dessen Verlauf der Angeklagte in die Luft geschossen habe. „Er hatte gar nicht die Absicht, einen von uns zu verletzen“, betonte sie.

Dem Vorfall ging ein Streit voraus

Ähnlich, aber nicht gleich, klang es bei der zweiten Zeugin, der Freundin des Angeklagten. Dem Vorfall sei ein Streit vorangegangen, weil der Bekannte sich immer wieder Geld vom Angeklagten geliehen habe – auch auf dem Schützenfest. Ihr Freund sei von dort zuerst nach Hause gegangen, die drei anderen hinterher. „Da hat mein Partner gemerkt, dass das Bierfach leergeräumt war.“ Im Zuge des Streits vor der Tür habe sich der zweite Mann Zutritt ins Haus des Angeklagten verschaffen wollen, „daraufhin hat mein Partner in die Luft geschossen.“

Interessant wäre nun die Darstellung dieses zweiten Mannes gewesen, doch der war gar nicht erst vor Gericht aufgetaucht. Er habe „keinen Bock darauf“ wusste dessen Ex-Freundin zu berichten. Verlesen wurde aber die Aussage, die er seinerzeit bei der Polizei gemacht hatte: „...dann zielte er mit der Waffe auf uns und schoss in die Luft“, wird er darin zitiert. Die beiden anwesenden Zeuginnen hatten diese Aussage laut der polizeilichen Aufzeichnungen damals auch bestätigt. Vor Gericht aber korrigierten sie sich: Nur den Luftschuss hätten sie bestätigen wollen, nicht das Zielen.