Kreis Wesel. Die Jäger im Kreis Wesel warnen, dass Rehe häufiger als sonst die Straßen queren könnten. Grund ist die Paarungszeit im Juli und August.

Die eigentlich dämmerungsaktiven Rehe sind jetzt auch tagsüber unterwegs. Darauf weist die Kreisjägerschaft in einer Mitteilung hin und warnt Autofahrer in diesem Zusammenhang. Die Rehe haben im Juli und August Paarungszeit, der Jäger spricht auch von der „Blattzeit“, heißt es zur Erläuterung. Der Rehbock folgt der Ricke seiner Begierde viele Kilometer und gönnt sich kaum eine Pause. Dabei queren sie häufiger als sonst unsere Straßen, heißt es.

„Voller Gedanken an seine Herzdame vergisst der Bock schnell die Gefahr, die von einer vielbefahrenen Straße ausgeht. Um unnötiges Tierleid zu vermeiden, bitten wir gerade in dieser Zeit um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr“, warnt Harold Ries, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel.

Falls es doch zu einem Unfall kommt, sollte unbedingt die Polizei verständigt werden. Die Beamten kontaktieren dann den zuständigen Jagdausübungsberechtigten. „Auch wenn bei Ihrem Fahrzeug kein Schaden entstanden und das Tier weggelaufen ist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Unfall nicht melden.“ Die zeitnahen Nachsuchen angefahrener Tiere liegen den Jägern sehr am Herzen, da sie durch innere Verletzungen sonst oft qualvoll verenden. Zu diesem Zweck stehen in allen Jagdrevieren im Kreis Wesel Hundegespanne zur Verfügung, die zeitnah helfen können.

Kreisjägerschaft rät, was bei einem Unfall mit Wild zu tun ist

Die Kreisjägerschaft Wesel rät zu folgenden Punkten, um Wildunfälle zu verhindern: Fahrbahnränder genau beobachten, Wildwechselschilder beachten, Sicherheitsabstand einhalten und bei Anblick eines Rehes mit weiterem Wild rechnen. Wenn Wild die Straße wechselt, wird geraten, die Geschwindigkeit zu reduzieren, zu hupen, abzublenden und den nachfolgenden Verkehr zu beachten. „Ist eine Kollision nicht zu verhindern, ist ein frontaler Zusammenstoß ungefährlicher als ein Seitenaufprall gegen einen Baum“, schreibt die Kreisjägerschaft.

Wenn es zum Unfall mit einem Tier komme, so rät sie, umgehend anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern und mögliche Verletzte zu versorgen. Überfahrenes Wild sollte von der Fahrbahn entfernt oder alternativ mit Warndreieck oder Blinklicht gekennzeichnet werden. Der Unfallort sei zu markieren und die Polizei müsse informiert werden, außerdem der Jagdausübungsberechtigte. Den Wildunfall solle man sich dann durch eine Unfallmeldung bestätigen lassen, damit eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung möglich ist.