Kreis Wesel. Zwar werden die Kosten für Impf- und Testzentren erstattet, doch die Pandemie hat dem Kreis Wesel weitere zusätzliche Kosten beschert.
Corona kostet. Das bekommt auch der Kreis Wesel zu spüren. Außerplanmäßig soll der Kreistag 225.000 Euro für Aufwendungen im Dienstbetrieb bereitstellen, außerdem 350.000 Euro Unterstützungsleistungen. Der Betrieb der Teststationen schlägt mit knapp vier Millionen Euro zu Buche, das Impfzentrum kostete 12,8 Millionen. Hinzu kommen überplanmäßige 5,8 Millionen, die der Kreistag bereits im vergangenen Jahr bewilligt hat.
Die Kosten für Testzentren und Impfzentrum werden erstattet
Aufwendungen im Dienstbetrieb meint den Schutz der Mitarbeiter der Kreisverwaltung - Spuckschutzwände wurden angeschafft, Corona-Selbsttests bereitgestellt. Unter die Unterstützungsleistungen fallen die Unterbringung der Bundeswehrsoldaten und -soldatinnen, die beim Testen in den Altenheimen geholfen haben. Auch studentische Hilfskräfte werden aus dem Posten bezahlt, die bei der Kontaktnachverfolgung eingesetzt waren.
Für die 3,9 Millionen für den Betrieb der Testzentren in Dinslaken und Kamp-Lintfort, darunter fallen auch die benötigen Schutzmaterialien, rechnet der Kreis Wesel mit einer Erstattung, das gleiche gilt für die Kosten des Impfzentrums.
Kosten für das Impfzentrum sind deutlich höher als angesetzt
Das ist unterm Strich deutlich kostspieliger geworden als ursprünglich geplant: 3,2 Millionen waren dafür im Haushalt 2021 vorgesehen, allerdings zeigte sich, dass das bei weitem nicht ausreichen wird, die 12,8 Millionen kommen oben drauf. Damit ist die Corona-Rechnung noch nicht komplett, der Kreis hatte die Elternbeiträge für Kitas und Kindertagespflege erlassen, rund 1,13 Millionen, hier trägt das Land die Hälfte.
Grundsätzlich muss der Kreis seine außer- und überplanmäßige Mehraufwendungen im laufenden Haushalt decken und zum Teil ist das laut Verwaltung auch gelungen.
Eine über- und außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln darf nur sein, wenn sie unabweisbar ist. Und eigentlich entscheidet der Kämmerer darüber – allerdings braucht er das Okay des Kreistages, wenn es sich um mehr als 50.000 Euro handelt, wie es nun der Fall ist.
Kreis könnte die Lasten isolieren - diese Entscheidung steht noch aus
Bei den Berechnungen kommt noch das Corona-Recht ins Spiel mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz–NKF-CIG). Es erlaubt, eine Nebenrechnung abseits des laufenden Haushaltes aufzumachen für Kosten, die als Folge der Pandemie und der damit verbundenen politischen Entscheidungen entstehen. Diese Kosten können über 50 Jahre abgeschrieben werden - ob der Kreis wirklich so verfahren will, werde im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 entschieden.