Wesel. Das Land stellt klar: Ungeimpftes Klinikpersonal kann zum regelmäßigen Corona-Test verpflichtet werden. Marien-Hospital Wesel setzt Regel um.

Mit Erleichterung hat das Weseler Marien-Hospital auf die angepasste Corona-Testverordnung der Landesregierung reagiert. „Wir haben öffentlich eine Klarstellung zur Testpflicht bei ungeimpften Krankenhaus-Mitarbeitern gefordert und begrüßen deshalb die neue Verordnung“, sagte Johannes Hartmann, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Pro Homine, zu der auch das Marien-Hospital gehört.

Zuvor hatte es Irritationen um die Regelung gegeben. Während das Land betonte, dass ungeimpftes Personal in Kliniken bereits dazu verpflichtet war, sich mindestens zwei Mal in der Woche auf Corona testen zu lassen, interpretierten einige Krankenhäuser die Regel anders: Sie könnten Mitarbeitenden darauf nicht verpflichten, so sah es unter anderem das Marien-Hospital.

Regelung gilt seit Donnerstag

Das Land hat nun Klarheit geschaffen und die Testverordnung überarbeitet. „Auf Bitte einiger Krankenhäuser, die offenbar Sorgen vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung haben, wird diese Verpflichtung nun auch unmittelbar in der Test- und Quarantäne-Verordnung ganz explizit formuliert“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die entsprechende Klarstellung gilt seit Donnerstag.

Heißt fürs Marien-Hospital: Alle nicht geimpften Mitarbeiten müssen ab sofort zweimal wöchentlich einen Corona-Schnelltest machen – ein Selbsttest reicht nicht aus. „Diese Landesverordnung werden wir ab sofort im vollen Umfang durch Anpassung unseres umfassenden Schutzkonzepts umsetzen. Das wurde bereits intern so kommuniziert“, so Krankenhaus-Sprecher Gerd Heiming. Das Evangelische Krankenhaus hatte bereits im Vorfeld berichtet, dass die Tests für Ungeimpfte verpflichtend seien. In beiden Kliniken sind rund zehn Prozent des Personals nicht geimpft.