Hamminkeln. Die Vorsitzenden der Hamminkelner Ortsbauernschaften rufen zur Teilnahme an der Gründungsversammlung des Wirtschaftswegeverbandes auf.

Im Rahmen eines Gespräches zur Gründung des Wirtschaftswegeverbandes haben sich die Vorsitzenden der Ortsbauernschaften und an den Gesprächen beteiligten Landwirte Bernd Buchmann, Ludger Brinks, Johannes Klump, Marcel Klein-Heßling, Hermann-Josef Hartmann, Berthold Stenkamp und Jens Buchmann noch einmal zum Thema geäußert.

Von Anfang an sei klar gewesen, dass die rund 2.300 Grundstückseigentümer und die Stadt Hamminkeln zu gleichen Anteilen die Finanzierungskosten im künftigen Verband tragen. Seit der Informationsveranstaltung beim Lohnunternehmer Arntzen am 23. August würde intensiv über Einzelheiten des Satzungsentwurfs diskutiert - schreiben die Landwirte in einer Pressemitteilung.

Laufzeit von 20 Jahren

Einer der wichtigsten Punkte bei der Ausgestaltung der Verbandssatzung sei die Planungssicherheit für die Laufzeit von 20 Jahren. Hierbei seien die größten Kritikpunkte der hohe Flächenbeitrag von 27 Euro je Hektar und Jahr sowie die Befürchtung, dass die Bewirtschafter der großen landwirtschaftlichen Flächen nicht genug Mitspracherecht im Wegeverband haben, gewesen.

Bei den Beratungen am 10. September zwischen der Stadt Hamminkeln, dem Kreis Wesel und Vertretern der Landwirtschaft sei besprochen worden, dass für alle rund 2.300 Grundstückseigentümer ein Mindestbeitrag in Höhe von 50 Euro erhoben werden soll. Flächeneigentümer mit mehr als 2,0 Hektar sollen zusätzlich mit einem Flächenbeitrag in Höhe von etwa 18,40 Euro pro Hektar herangezogen werden. Durch diesen Vorschlag zur Satzungsänderung würden auch kleine Grundstückseigentümer mit einem fairen Anteil am Wegeverband beteiligt und die hohe Flächenbeitragslast, die gerade die aktiven landwirtschaftlichen Betriebe besonders trifft, wird dadurch etwas gesenkt.

Erhöhung nur alle zehn Jahre möglich

Laut Satzung sei die Erhöhung des Flächenbeitrages lediglich alle zehn Jahre möglich, wobei die jeweilige Erhöhung maximal zusätzliche fünf Prozent des vorherigen Flächenbeitrag ausmachen darf. Eine Beitragsänderung kann zudem nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Im Verbandsausschuss fordern die Landwirte die Mehrheit ein, um als größter Beitragszahler konkret mitbestimmen zu können. Zwischen der Stadt Hamminkeln und dem Wegeverband soll ein Vertrag geschlossen werden, in welchem die zusätzlichen Leistungen der Stadt Hamminkeln konkretisiert werden.

Die Landwirte weisen zudem nochmals auf die vielseitig diskutierte Zustimmungsfiktion in Bezug auf den Beschluss bei Abwesenheit in der Gründungsversammlung hing: Wer nicht zum Termin erscheinen und weder eine Vollmacht erteilen könne noch vorab schriftlich (inklusive Unterschrift) widersprochen habe, dessen Stimme gelte dann als Zustimmung zum Gründungsbeschluss.

Mindestens die Hälfte der Stimmenzahlen notwendig

Beschlussfähig sei die Gründungsversammlung jedoch nur dann, wenn mindestens die Hälfte der Stimmenzahlen anwesend ist. Sollte das nicht der Fall sein, werde ein neuer Termin bestimmt, bei dem die Anwesenheit der Stimmenzahlen dann keinen Einfluss mehr auf die Beschlussfähigkeit habe. Die Vorsitzenden der einzelnen Ortsbauernschaften fordern jeden Grundstückseigentümer auf, seine Stimme am 5. Oktober auf der Gründungsversammlung abzugeben; entweder im Vorfeld durch Vollmachten oder durch Anwesenheit.

>>>Die Gründungsversammlung>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Die Errichtungsunterlagen zur Gründung des Wirtschaftswegeverbandes liegen bis 4. Oktober im Kreishaus Wesel in Raum 341 aus. Zur Einsichtnahme des Beteiligtenverzeichnisses mitsamt der Stimmenzahlfestlegung muss man einen Termin ausmachen. Die Gründungsversammlung findet am 5. Oktober um 9.30 Uhr bei Lohnunternehmer Arntzen an der Römerrast 8 in Hamminkeln statt.