Schermbeck. Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss entschied sich nach langer Diskussion für das Vorschreiben einer Dachneigung von 35 Grad.

Am nördlichen Rand der jetzigen Wohnbebauung von Altschermbeck sollen demnächst die Bagger anrollen, hier soll ein schmuckes kleines Wohngebiet entstehen – das ist schon seit Jahren klar. Doch hier, wo die Straße Im Bruch von der Erler Straße abzweigt, liegt der Teufel noch im Detail, weshalb noch nicht mit dem Bau der Häuser begonnen werden konnte.

Flachdach soll nicht mehr möglich sein

Unter anderem geht es um die Dachneigung, über die der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss am Dienstag rund 30 Minuten lang diskutierte. Dabei wurden – zusammen mit einem Carsten Lang, Stadtplaner des Architektenbüros „Wolters und Partner“ – energetische, gestalterische aber auch akustische Aspekte gegeneinander abgewogen. Während der Fachplaner empfahl, eine Dachneigung von 0 bis 35 Grad zu erlauben, um damit den Bauherrn auch die Möglichkeit eines Flachdachs zu ermöglichen, votierten die Ausschussmitglieder dagegen. Unter anderem spielte bei der Abwägung auch die Nutzung von Solarenergie auf den Dächern der Häuser eine große Rolle bei der Diskussion. Hierbei kommt es jedoch auch auf die Lage der Bauten nach Himmelsrichtung an sowie auf die meist vorherrschende Windrichtung.

Letztlich entschied sich der Ausschuss einstimmig dafür, eine Änderung der Dachneigung im Vergleich zu den bisherigen Festsetzungen vorzunehmen: Nun werden also in dem Baugebiet an der Erler Straße grundsätzlich 35 Grad als Satteldach vorgeschrieben.

Mit diesem Beschluss erfolgt nun nach der Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 55 „Wohnbebauung Spechort“ die Offenlage des erneut geänderten Bebauungsplanentwurfes.

Wunsch nach zügiger Umsetzung

Dann soll es zügig an die Umsetzung gehen: Um eine zeitnahe Realisierung des neuen Wohngebietes nach Erlangung der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans zu fördern und die Endausbauhöhen der Straßen als gerichtsfeste Bezugspunkte für zulässige Gebäudehöhen zu ermitteln, wurde zwischenzeitlich ein Ingenieurbüro mit der konkreten Erschließungsplanung beauftragt, teilte die Verwaltung mit.

Diese Ingenieurbüro hatte bei der Erstellung der Detailplanung jedoch festgestellt, dass bei den im Plangebiet nach Norden abzweigenden drei Stichwegen die dort vorgesehenen Wendeanlagen nicht für das Wenden größerer Fahrzeuge ausreichen. Hieraus würden sich ohne Entwurfsoptimierung für die späteren Bewohner dieser Bereiche merkliche Nachteile ergeben. Also wurde auch hier die Planung minimal geändert.

Änderung der Verkehrsführung

Auch die künftige Verkehrsführung muss angepasst werden: Von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Wesel wurde verkehrsrechtlich angeregt, die Einfahrt in das Wohngebiet „Spechort“ von der Landstraße 607 (Erler Straße) im Anfangsbereich nicht direkt verkehrsberuhigt, sondern bis zum Abzweig der ersten Stichstraße nach Norden mit beidseitigen Gehwegen in einer Gesamtbreite von 9,50 Metern auszubauen.