Wesel. Der Rat entscheidet über Verlängerung des Wesel-Gutscheins. Außerdem geht es um Fördergelder für befristete Vermietungen von leeren Ladenlokalen.

Der erneute Lockdown hat auch den Einzelhandel in Wesel sehr getroffen. Obwohl die Frequenz in der Fußgängerzone jahrelang Spitzenwerte erreichte und Wesel sich einen Platz unter den Top 10 der Städte mit vergleichbaren Einwohnerzahlen sicherte – wie die Stadt in einer Vorlage für die kommende Ratssitzung schreibt – geraten Geschäftsstandorte zunehmend auch in der Kreisstadt unter Druck.

Über Maßnahmen, die dem Handel und der Gastronomie unter die Arme greifen sollen können, wird der Stadtrat in der Sitzung am kommenden Dienstag entscheiden. Auf Antrag der SPD schlägt die Verwaltung vor, das bezuschusste Stadtgutscheinsystem bis zum 30. Juni zu verlängern und den Maximalbetrag pro Person auf 400 Euro zu verdoppeln.

Heißt: Bürger, die einen Gutschein für 400 Euro kaufen, erhalten dann 80 Euro Zuschuss. Außerdem soll die Wirtschaftsförderung sich um Mittel aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ bemühen. Das Ziel: Die Stadt mietet mit den Zuschüssen leere Ladenlokale oder gastronomische Räume an, die dann für bis zu zwei Jahre günstig an Einzelhändler weitervermietet werden können.

Die Stadt Wesel als Ladenmieter

Den Beschluss, die Möglichkeit einer städtischen Untervermietung auszuloten, hatte der Stadtrat bereits im Dezember 2020 gefällt. Nun stellt die Verwaltung die Eckpunkte für die Antragstellung vor: Voraussetzung sei, dass der Vermieter bei der Vergabe an die Stadt die letzte Miete um mindestens 30 Prozent reduziert. Die Summe, die die Stadt von dem Untermieter erhebt, soll dann mindestens 20 Prozent der Altmiete betragen. Grundsätzlich verbleibe für die Stadt ein Eigenanteil von zehn Prozent des Fördersatzes.

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Es werden nur Mietflächen bis 300 Quadratmeter berücksichtigt, Mieten können bis zu 24 Monate gefördert werden. Die Wirtschaftsförderung habe bereits mit Eigentümern leerer Lokale über die Bereitschaft der Mietreduzierung gesprochen und sieht nach „viel Überzeugungsarbeit“ erste positive Signale.

Eine Belebung des Handels soll auch die Verlängerung des Stadtgutschein-Systems bis Ende Juni bringen. Wie berichtet, war der Verkauf der Wesel-Gutscheine am 6. November gestartet. Er sollte vor allem das Vorweihnachtsgeschäft beleben. Für jeden Gutschein erhält der Käufer von der Stadt einen 20-prozentigen Zuschuss. Dafür hat der Stadtrat eine Million Euro zur Verfügung gestellt. In 94 Geschäften sowie gastronomischen und handwerklichen Betrieben sind die Gutscheine inzwischen einlösbar.

Um die Fördersumme von einer Million Euro auszuschöpfen, müssten Gutscheine im Wert von fünf Million Euro verkauft werden.

Gutschein-Summe nicht ausgeschöpft

Davon ist man noch weit entfernt: Bis zum 25. Februar wurden laut Stadt insgesamt Gutscheine im Wert von über 1,78 Millionen Euro verkauft – dabei sollte das Projekt ursprünglich bis zum 31. Dezember befristet sein. „.Ohne Lockdown (...) wäre davon auszugehen gewesen, dass der städtische Zuschuss bis zum 31.03.2021 weitestgehend aufgebraucht worden wäre“, schreibt die Verwaltung in der Vorlage für den Rat.

Zwischenzeitlich war der Verkauf bis zum 31. März ausgedehnt worden, nun sollen weitere drei Monate angehängt werden. Der Vorschlag der erneuten Verlängerung wurde bereits dem Arbeitskreis „Einzelhandel und Dienstleistung“ vorgestellt und dort begrüßt. Nun muss noch die Politik zustimmen.

Die Gutscheine, die bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden können, gibt es über die Stadtinformation (nach Terminvereinbarung zur Abholung oder Lieferung), in der Hauptstelle der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe oder online unterwww.stadtgutschein-wesel.dezu kaufen.

>> Stadtrat tritt am am 9. März zusammen

Der Stadtrat tagt am kommenden Dienstag, 9 März, um 16.30 Uhr in Städtischen Bühnenhaus.

Auch die Fraktion WfW unterstützt die Verlängerung des Stadtgutscheinsystems und beantragt, im Jahr 2021 keine Gebühren für die Außengastronomie zu erheben. Den gleichen Antrag hat die CDU gestellt. Die WfW regt zudem noch an, die Gestaltungssatzung in der Innenstadt flexibler zu handhaben, um mehr mögliche Interessenten für Neuansiedlungen zu gewinnen.