Hamminkeln. DB macht im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung deutlich, welche Konsequenzen es hat, wenn alter Ratsentscheid nicht geändert wird

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach? Vor genau dieser Entscheidung steht bald die Hamminkelner Politik. Denn Michael Teitzel, Projektabschnittsleiter bei der Deutschen Bahn für die Betuwe-Linie zwischen Oberhausen und Emmerich, präsentierte im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am Mittwochabend noch einmal den jetzigen Planungsstand in Sachen Mehrhoog. Er zeigte auch mögliche Konsequenzen auf, wenn die Stadt einen alten Ratsbeschluss nicht ändert.

Die bisher von der Politik bestimmte Linie war: Die Stadt will zumindest die Halbtroglösung, wenn die komplette Troglösung nicht kommen. Berücksichtigt die Deutsche Bahn das nicht, wird Hamminkeln gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bundeseisenbahnamtes klagen. Das ist der Sachstand seit einigen Jahren.

Die Bahn und die Stadt Hamminkeln stellten am 1. Oktober 2019  in einer Bürgerinformationsveranstaltung mehrere Modelle für den Bereich Mehrhoog vor.
Die Bahn und die Stadt Hamminkeln stellten am 1. Oktober 2019 in einer Bürgerinformationsveranstaltung mehrere Modelle für den Bereich Mehrhoog vor. © FFS | Erwin Pottgiesser

Doch in diesem Pakt gab es schon erste Auflösungserscheinungen. Die USD beispielsweise will den Klageweg nicht mehr beschreiten, wie ihr Fraktionsvorsitzender vor einiger Zeit bekräftigte. Und in der Ausschusssitzung konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die USD damit nicht allein steht.

Alternativmodelle vorgestellt

Die Bahn, die von einer Halbtroglage nichts wissen will, hatte im Oktober 2019 Alternativmodelle vorgestellt.

Die beinhalteten „öhrchenförmige“ Rampen für Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer an der Unterführung Bahnhofstraße und einen Aufzug neben einer Treppe zum Mittelbahnsteig sowie eine halbtransparenten Lärmschutzwand zu beiden Seiten der Bahnsteige. Es sind Zugeständnisse an die Mehrhooger.

Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht?

Diese stellte Michael Teitzel auch gestern noch einmal in überarbeiteter Form vor. Er machte aber auch sehr deutlich, dass die Bahn die Arbeiten in Mehrhoog nicht beginnt, wenn die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft. Denn dann möchte sie nicht das Risiko tragen, begonnene Bauarbeiten wieder ändern zu müssen, sollte die Stadt gewinnen.

Sollte die Stadt einen Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht verlieren, würden sämtliche Alternativplanungen nicht mehr berücksichtigt. Stattdessen werde die ursprüngliche, kritisierte Planung zum Tragen kommen. Sollte der Ratsbeschluss aber geändert werden, werde man gemeinsam mit der Stadt beim Eisenbahnbundesamt für die Alternativlösung werben.

>>> KOMPRPOMISS WIRD WAHRSCHEINLICH BERÜCKSICHTIGT:

Ändert die Politik den alten Ratsbeschluss, ist das keine Garantie , dass das Eisenbahnbundesamt tatsächlich alle Alternativplanungen der Deutschen Bahn genehmigt. Aber, so Michael Teitzel, es sei doch sehr wahrscheinlich, dass es den Kompromiss zwischen Bahn und Hamminkeln berücksichtigt