Kreis Wesel. Wieder droht eine Vogelgrippe – erste Bestände in Deutschland sind bereits betroffen, warnt der Kreis Wesel. Das müssen Tierhalter nun beachten.

Halter von Geflügel – Tauben, Hühner, Vögeln aller Art, müssen jetzt wieder für den Schutz ihrer Tiere sorgen, egal ob Liebhaber oder Landwirte. Das Veterinäramt des Kreises Wesel weist darauf hin, dass das Friedrich Loeffler Institut die Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln mit großer Sorge beobachtet. Bis zum 2. November gab es in kurzer Zeit bereits 15 Fälle in Norddeutschland, unter anderem bei Wildgänsen und Wildenten.

Vogelgrippe: Erste Fälle in Betrieben an der Nordsee

Am Mittwoch, 5. November, trat der erste Fall bei einer Legehennenhaltung auf einer Hallig in der Nordsee auf. In den Niederlanden wurden ebenfalls Fälle bei Wildvögeln registriert. Die dortigen Behörden meldeten Ende Oktober einen ersten Seuchenausbruch in einem größeren Masthähnchenbestand westlich von Nimwegen.

Die aktuell festgestellten Fälle gehören ausnahmslos zum Influenza-Subtyp H5, der als hochpathogen gilt. Das Risiko der Ausbreitung in der Wildvogelpopulation und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Friedrich Loeffler Institut als hoch eingestuft. Die festgestellten Virustypen wurden bisher nicht bei Menschen nachgewiesen.

Direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln und ihrem Kot vermeiden

Die Influenza kann bei infizierten Wildvögeln je nach Vogelart und auch individuell stark unterschiedlich verlaufen. Infizierte Vögel können deshalb mobil bleiben und das Virus über Kontakt und Ausscheidungen auch über größere Entfernungen weiterverbreiten.

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Zum Schutz des gehaltenen Geflügels vor einem Viruseintrag aus der Natur ist es wichtig, die „Biosicherheit in den Geflügelhaltungen betriebsspezifisch zu überprüfen und einzuhalten“, heißt es von Seiten des Kreises. Hierzu sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.

Im Vordergrund steht dabei die Hygiene. „Jeder direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen muss soweit wie möglich vermieden werden“, betont der Kreis. Das gelte auch für Klein- und Hobbyhaltungen.

Sollte sich das Geschehen ausweiten, muss mit einer „Aufstallungsanordnung“ in Risikogebieten gerechnet werden. Das würde auch die Städte und Kreise am unteren Niederrhein betreffen, in denen sich Wildvogelrastgebiete befinden. Eine Risikoeinschätzung sowie täglich aktualisierte Informationen zur Lage und Entwicklung gibt es auf der Internet-Seite des Friedrich Loeffler Institutes.