Wesel. Der Vorsitzende von Haus und Grund Wesel gibt Tipps, wie man vorgehen muss, wenn sich die Wespen dauerhaft am Haus niedergelassen haben
Von Wespen geplagte Mieter sollten zunächst die Ruhe bewahren. Nicht alle Wespenarten sind gleich aggressiv. „Wenn viele Wespen an der Wohnung zu beobachten sind und noch kein Nest da ist, sollte man die Lage beobachten und mögliche Nahrungsquellen für die Tiere beseitigen“, erklärt Dr. Bernhard Krahwinkel. Der Vorsitzende von Haus & Grund Wesel ergänzt: „Beispielsweise sollte kein Essen offen herumstehen, das die Insekten anlockt.“
Wenn bereits ein Nest da ist, gilt: Bei bestimmten Wespenarten darf ein Nest beseitigt werden, wenn davon eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefahr für Menschen ausgeht. Das gilt etwa dann, wenn Allergiker im Haus leben. Ein Schädlingsbekämpfer kann beraten, was im konkreten Fall möglich und erlaubt ist.
„Seien Sie skeptisch“
„Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, gegen ein Wespennest vorzugehen“, erklärt Dr. Krahwinkel.
Der Vorsitzende von Haus & Grund Wesel ergänzt: „Die Kosten können Vermieter nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, weil diese Ausgaben normalerweise nicht regelmäßig entstehen.“ Zu rechnen ist mit Kosten von rund 150 Euro inklusive Anfahrt. Hängt das Nest an einer ungünstigen Stelle, können es auch gute 200 Euro werden.
„Seien Sie skeptisch, wenn deutlich mehr verlangt wird. Es gibt schwarze Schafe, die mit Wucherpreisen von über 2.000 Euro Kasse zu machen versuchen“, warnt Krahwinkel.
Alternativ könne man sich auch an Umweltschutzorganisationen wenden, die teilweise anbieten, Insekten kostengünstig umzusiedeln.
„Wenn Türen, Rollladenkästen oder Bereiche in der Nähe der Fenster betroffen sind, sollte man möglichst bald handeln“, rät Dr. Krahwinkel und gibt zu bedenken: „Je größer das Wespennest wird, desto aufwändiger wird seine Beseitigung oder Umsiedlung. Außerdem haben die Schädlingsbekämpfer im Hochsommer randvolle Terminkalender.“
Wenn der Profi nicht gleich kommen kann, sollten Vermieter aber auf keinen Fall selbst Hand anlegen. Gelegentlich sind Mieter aus Naturschutzgründen gegen eine Beseitigung der Wespen.
„Vermieter sollten sich in diesem Fall die Weigerung vom Mieter schriftlich geben lassen“, rät Dr. Krahwinkel. Dann könne dem Vermieter später keine Untätigkeit seitens des Mieters vorgeworfen werden.