Wesel. Da der verschärfte Bußgeldkatalog außer Kraft ist, korrigiert Wesel in 4000 Fällen Strafen nach unten. Zum Teil werden Fahrverbote aufgehoben.

Mit der Aussetzung des neuen Bußgeldkatalogs aufgrund eines Formfehlers sorgte das Bundesverkehrsministerium für Verwirrung – für einige Auto- und Motorradfahrer ist es aber auch ein Grund zur Freude: Denn elf Personen, die nach dem neuen, strengeren Katalog ihren Führerschein zunächst abgeben mussten, weil sie in Wesel zu schnell unterwegs waren, erhalten ihn nun zurück.

Und rund 4000 Fahrer bekommen einen neuen Bußgeldbescheid zugeschickt, der nach dem alten, weniger strengen Katalog berechnet ist. Die Neuberechnungen sind derzeit auf dem Weg zu den Betroffenen, erklärt Ordnungsdezernent Klaus Schütz mit Blick auf die Vergehen in im ruhenden und fließenden Verkehr in Wesel.

Landeserlass erlaubt Rückgabe einkassierter Führerscheine

Besonders erfreut sein dürften die Verkehrsteilnehmer, die ihren „Lappen“ nun überraschend zurückerhalten. Für sie ist eine „Gnadenentscheidung“ gefällt worden, erklärt Klaus Schütz. Diese Möglichkeit hatte ein Landeserlass Ende der vergangenen Woche eingeräumt.

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Direkt am Montag habe die Weseler Stadtverwaltung dann bei der zuständigen Bezirksregierung für elf Personen, die nach der alten Regelung kein Fahrverbot erhalten hätten, einen Antrag auf Rücknahme des Führerscheinentzuges gestellt. Schon am Montagabend, so Schütz, war das Okay aus Düsseldorf da.

In 5000 Fällen ändert sich nichts

Diese Entscheidung gelte aber nicht für diejenigen, die auch nach dem alten – jetzt wieder gültigen – Bußgeldkatalog den Führerschein hätten abgeben müssen, stellt Schütz klar. Für sie bleibt es weiter bei einem Fahrverbot.

In rund 4000 Fällen waren zudem Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig – entweder, weil die Fahrer Einspruch eingelegt hatten oder weil die Einspruchsfrist zum Zeitpunkt der Außerkraftsetzung der neuen Regel noch nicht abgelaufen war. Diese Führerscheinbesitzer dürfen sich freuen, weil sie nun eine mildere Strafe nach den alten Konditionen erhalten.

Tausende Bußgeldbescheide bleiben unverändert

Pech haben dagegen diejenigen, deren Bußgeldbescheide nach den neuen Sätzen – die vom 28. April bis zum 3. Juli galten – schon rechtskräftig waren. Für sie ergibt sich keine nachträgliche Änderung. Das betrifft nach Angaben der Stadtverwaltung rund 5000 Verkehrsteilnehmer, die von der Stadt eine Zahlungsaufforderung erhalten haben.