Wesel/Duisburg. Nach einem langen Prozess steht jetzt das Urteil fest: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner Nichte muss ein Weseler ins Gefängnis.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs muss ein 33-jähriger Mann aus Wesel fünf Jahre und acht Monate hinter Gitter. Im Laufe des langwierigen Prozesses vor dem Landgericht Duisburg hatte er gestanden, sich in der ehelichen Wohnung in Feldmark in mindestens 20 Fällen an der damals erst 13 Jahre alten Schwester seiner Ehefrau vergangen zu haben.

Zu Beginn des Strafverfahrens hatte der Angeklagte zunächst alle Vorwürfe abgestritten und der Hauptbelastungszeugin unterstellt, sie beschuldige ihn aus kindischer Rachsucht für Verbote zu Unrecht. Dann jedoch hatte der 33-Jährige eine Kehrtwende gemacht: Er räumte ein, sich bis zum April 2018 immer wieder an der minderjährigen Schwägerin vergriffen zu haben.

Das Geständnis kam spät

Das Mädchen hatte sich im Tatzeitraum von etwa einem Jahr immer wieder bei dem Paar aufgehalten und dort auch oft an Wochenenden auf einer Matratze im Schlafzimmer übernachtet. Bei den nächtlichen Übergriffen des Angeklagten hatte die Geschädigte nicht gewagt laut um Hilfe zu rufen: Das Gericht ging im Urteil davon aus, dass die Jugendliche, die sich gerne bei ihrer Schwester aufhielt, befürchtete, sie dürfe dann nicht mehr zu dem Paar kommen.

Allerdings hatten die Richter auch keinen Zweifel, dass die Zeugin eindeutig zu erkennen gab, dass sie die Annäherungen des 33-Jährigen nicht wollte. Auch einen sexuellen Übergriff zum Nachteil einer 14-jährigen Freundin der Schwägerin gab der Angeklagte zu. Sein Geständnis kam spät, aber nicht zu spät: Zwar blieb den jungen Zeuginnen die Aussage vor Gericht aufgrund juristischer Feinheiten bei der Bewertung der Taten nicht völlig erspart, konnte aber Dank der geständigen Einlassung des 33-Jährigen deutlich kürzer gehalten werden.

Der Angeklagte war bisher nicht vorbestraft

Ein Umstand, der in den Augen der Kammer am Ende deutlich zu Gunsten des 33-jährigen Angeklagten sprach. Strafmildernd wurde auch berücksichtigt, dass der Mann bislang nicht vorbestraft war. Das Urteil blieb nur unwesentlich unter der Strafe von sechs Jahren, die der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Ende des mehrmonatigen Verfahrens gefordert hatte.