Schermbeck. Unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen können auch wieder vermehrt pflegerische Maßnahmen durchgeführt werden
Nachdem die Mitarbeiter des Bauhofes in den vorigen Wochen aufgrund der Kontaktverbote ihre Arbeiten nur im Schichtsystem erledigen konnten, ermöglichen die von der Landesregierung sukzessive zugelassenen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen eine Rückkehr des Bauhofes in den Regelbetrieb.
Unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen können nun neben dringendsten und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Arbeiten auch wieder vermehrt pflegerische Maßnahmen durchgeführt werden.
Während die vorigen Wochen in erster Linie dadurch gekennzeichnet waren, Gefahrenstellen und Abfall zu beseitigen, die Funktionsfähigkeit des Kanalnetzes zu gewährleisten, die Sicherheit auf den Spielplätzen zu garantieren und durch intensives Bewässern ein Absterben insbesondere der Jungbäume zu verhindern, wird nun zunächst der durch den Shutdown entstandene Rückstand bei Mäh- und Pflege- und Straßenbauarbeiten aufgeholt und sodann mit Neuanpflanzungen und geplanten Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen eine Rückkehr in den Regelbetrieb erreicht.