Schermbeck/Duisburg. Ein 23-jähriger Schermbecker wurde noch in Tatortnähe gefasst, doch die Tatwaffe blieb verschwunden. Seit er 13 war, konsumierte er Drogen.
Wegen schwerer räuberischer Erpressung muss ein 23-jähriger Schermbecker drei Jahre in Haft. Das Landgericht Duisburg ordnete im Urteil zudem die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.
Am Abend des 2. Dezember 2019 hatte er die Filiale eines Discounters an der Weseler Straße überfallen. Gegen 19 Uhr war der Mann, der sich die Kapuze seiner Jacke über den Kopf gezogen hatte, zunächst mit den Händen in den Hosentaschen durch den Supermarkt geschlendert.
Als keine anderen Kunden mehr da waren, fragte er an der einzigen geöffneten Kasse nach Zigaretten. Gleich darauf hielt er eine Pistole in der Hand, bedrohte zwei Angestellte. „Rückt das Geld heraus“, forderte der Täter. Als er von einem der Männer eine unfreundliche Antwort erhielt, wurde der Räuber laut und aggressiv. Aus Angst wurden ihm schließlich 1715 Euro ausgehändigt.
Viel Freude hatte der Angeklagte an dem Geld nicht. Er wurde noch in der Nähe des Tatortes geschnappt, mitsamt der Beute. Die Tat räumte der 23-Jährige rückhaltlos ein. „Ich hatte gelesen, dass es in Schermbeck zu dieser Zeit eine Reihe von Überfällen gab.“
Das habe ihn auf die Idee gebracht. Schließlich hätten ihn die Bank und Drogendealer unter Druck gesetzt. Bei beiden hatte er Schulden. Es sei das Ende einer langen Drogenkarriere gewesen, die schon mit 13 Jahren begann, erzählte der Angeklagte. „Erst habe ich nur gelegentlich Marihuana geraucht, dann jeden Tag.“ Amphetamin sei hinzugekommen und in den letzten Jahren auch noch teures Kokain – „bis alles den Bach runterging.“
Die eigenen Eltern bestohlen
Der Drogenkonsum habe ihn seine Ausbildung abbrechen lassen. Zuletzt habe er Kredite aufgenommen, alle Sachen von Wert verkauft und seine Eltern bestohlen. „Ich habe nicht lange über den Überfall nachgedacht.“ Die Pistole sei allerdings nur eine Scheinwaffe gewesen. Das Gegenteil, entscheidend für den Strafrahmen, war nicht zu beweisen.
Die Tatwaffe verschwand zwischen Überfall und Festnahme. Drogen waren in den Augen der Richter die Hauptursache für den Raub. Ohne Therapie seien weitere ähnliche Taten zu erwarten. Deshalb wird der Angeklagte einen Großteil seiner Strafe in einer Entziehungsanstalt verbringen dürfen.