Schermbeck. Gastronom Friedrich Holtkamp ist stinksauer auf den Kreis, beklagt eine „Willkür der Behörden“ – ein positiver Bescheid wurde zurückgenommen.

Als ob die Corona-Krise nicht schon schlimm genüg wäre: Friedrich Holtkamp betreibt in Gahlen das gleichnamige Café-Restaurant – auch für ihn werde es schwer nach der Zwangsschließung „wieder auf die Beine zu kommen“.

Doch er beklagt zudem ein zweites großes Ärgernis. Er möchte einen Wohnmobilstellplatz gleich neben seinem Betrieb auf einer Wiese zwischen der Kirchstraße und einer Pferdekoppel errichten. Da Wohnmobiltouristen häufig zu seinen Kunden zählen und von hier aus zu Tagestouren in die Umgebung starten, möchte er ganz offiziell für diese Gäste nun 17 Stellplätze errichten.

So weit – so gut: Er stellte im März 2019 eine Bauvoranfrage an den Kreis Wesel – diese wurde auch zunächst positiv beschieden.

Also begann Holtkamp mit den konkreten Planungen.

Dürfen Wohnmobile hier abgestellt werden - ja oder nein?  
Dürfen Wohnmobile hier abgestellt werden - ja oder nein?   © NRZ | Johannes Kruck


Doch dann bekam er erneut Post vom Kreis: „Leider wurde bei der Prüfung die Anwendbarkeit der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO) nicht abgeprüft, so dass im Ergebnis ein fehlerhafter Bescheid erstellt wurde“, erklärt die Verwaltung und bedauert den Fehler.

Sie habe sogar auch Verständnis für den Unmut des Antragstellers, der im November über die beabsichtigte Rücknahme des Bauvorbescheids informiert wurde.

Der Kreis erläutert zum Hintergrund des Sinneswandels: „Die CWVO ist anzuwenden, wenn mehr als drei Stellplätze geplant sind, die ,ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und (…) zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind.’“

Diese Voraussetzungen seien hier nach Planungslage erfüllt gewesen, so dass nicht von einem reinen Stellplatz gesprochen werden könne.

„Das ist doch an den Haaren herbeigezogen, völlige Willkür“, entgegnet Holtkamp erbost. „Ich bin doch nicht verrückt und eröffne einen neunten Campingplatz in Schermbeck – da habe ich doch überhaupt kein Interesse dran.

Er wolle seinen Kunden lediglich einen Stellplatz ermöglichen. „Da hat man mal eine gute Idee, wie man den örtlichen Tourismus fördern kann, und bekommt dann von den Behörden Knüppel zwischen die Beine geworfen“, schimpft Holtkamp. Er fragt: „Wo ist das Recht? Ich tue damit noch niemandem weh – das Ganze ist eine Farce!“

>>> SO WIRD DER STELLPLATZ in GAHLEN IM INTERNET BESCHRIEBEN:

„Schöner ruhiger Stellplatz auf Schotterrasen im Ortskern von Gahlen,mit Ausblick auf die Pferdekoppeln. Der Stellplatz befindet sich im Ortskern von Gahlen. Kanal und Lippe laden zum Radfahren und Wandern ein und sind etwa 400 m entfernt. Ein Kneipp-Becken ist auch fußläufig erreichbar. Die Innenstadt von Schermbeck ist rund 1,5 Kilometer entfernt. Strom und Wasser sind in den Stellplatzgebühren enthalten. Untergrund mit Rasengitter. Am Platz: Strom, Hunde erlaubt. In der Nähe: ausgewiesene Fahrrad- und Wanderwege. Preis pro Nacht: acht Euro. Wasser, Entsorgung Grauwasser, Entsorgung Chemie-WC, WC im Übernachtungspreis enthalten. Strom: 1 Euro/24 Std. Ganzjährig nutzbar.“

Von zahlreichen Nutzern, darunter mehreren aus den Niederlanden, erhält er überwiegend sehr positive Bewertungen.