Wesel. Lebensmittelmärkte dürfen in Wesel weiter verkaufen, Frisöre dürfen öffnen. Und es gibt weitere Ausnahmen, wie die Stadtverwaltung bekanntgibt.

Welche Geschäfte dürfen nach den überhaupt noch öffnen? Und was ist mit den Restaurants? Diese uns andere Fragen beantwortet die Stadtverwaltung.

Können weiterhin Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs eingekauft werden?

Ja, ausdrücklich nicht geschlossen sind unter anderem der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien und Geschäfte des Großhandels.

Zudem dürfen die genannten Geschäfte bis auf weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen. Dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Haben alle Geschäfte geöffnet?

Grundsätzlich müssen Einzelhändler schließen. Geöffnet bleiben dürfen der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit nachgehen.

In geöffneten Geschäften sollen Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen getroffen, der Zutritt gesteuert und Hygieneauflagen eingehalten werden. Geschlossen sind Amüsierbetriebe, Anbieter von Freizeitaktivitäten, Sportbetriebe.

Bleibt die Gastronomie geöffnet?

Kneipen, Cafés und Bars sind geschlossen. Restaurants, Gaststätten und Hotels sind in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden.

So wie noch am Dienstag wird es erstmal in absehbarer zeit in der Weseler Fußgängerzone nicht mehr aussehen.
So wie noch am Dienstag wird es erstmal in absehbarer zeit in der Weseler Fußgängerzone nicht mehr aussehen. © FFs | Heiko Kempken

Hotels dürfen nur ihre Übernachtungsgäste bewirten, wobei Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken verboten sind. Gaststätten dürfen ausschließlich von 6 bis 15 Uhr und nur dann bewirten, wenn die Tische einen Abstand von mindestens zwei Metern zueinander haben, Hygienehinweise des Robert-Koch-Instituts berücksichtigt und die Kontaktdaten der Gäste aufgenommen werden.

Private Familienfeiern oder öffentliche Events in gastronomischen Betrieben sind nicht erlaubt.

Abhol- und Lieferdienste sind ausdrücklich erlaubt und nicht von der Einschränkung der Öffnungszeiten betroffen.


Haben die Weseler Spielplätze geöffnet?

Spiel- und Bolzplätze dürfen ab dem 18. März nicht mehr betreten werden. Die Einhaltung des Verbots wird kontrolliert.