Kreis Wesel/Schermbeck/Hünxe. Im Umweltskandal um die giftigen Ölpellets im Mühlenberg Gahlen musste sich der Umweltausschuss des Kreises Wesel jetzt harsche Kritik anhören.

Der Ärger in Gahlen ist groß, Dr. Stefan Steinkühler nutzte den jüngsten Kreisumweltausschuss, um Verwaltung und Politik zu erklären, warum das Gahlener Bürgerforum eine Dienst­aufsichtsbeschwerde gegen den Landrat und eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Kreis Wesel bei der Bezirksregierung eingereicht hat. Das war im August, eine Antwort aus Düsseldorf steht noch aus.

Der Kreis Weseler Verwaltung massive Fehler vorgeworfen

„Im Kern werfen wir dem Landrat vor, dass er einerseits seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, und andererseits auch massive Fehler bei der Aufarbeitung dieses Umweltskandals begangen hat.“

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Eine „Fülle von Nachlässigkeiten und teilweise auch Kuriositäten“ attestiert Steinkühler dem Kreis. Irgendwann einmal, habe die Verwaltung eingeräumt, sei die Praxis eingestellt worden, alle 60 Tage Rückstellproben vom am Mühlenberg angelieferten Material zu ziehen. Wann genau das war, ließ sich offenbar nicht mehr nachvollziehen.

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Bereits im Jahr 2001 waren 13.000 Tonnen mineralölhaltigen Bodens illegal im Mühlenberg vergraben worden, das Material wurde seinerzeit wieder ausgebaut.

Der Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen.
Der Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen. © FUNKE Foto Services | Markus Joosten

Widersprüchliche und irreführende Antworten rügt das Bürgerforum, die Aufgabe der Rückstellproben und ein Verzicht der Freigabebescheinigungen seien „Letztlich das Kapitulieren des Kreises von der Masse an Anlieferungen“.

Spätestens seit 2001 hätten die Stellschrauben der Überwachung angezogen werden müssen. Der Kreis habe sich darauf berufen, dass die Kontrollmechanismen ja funktionierten. „Im September 2001 hatten Gahlener Bürger informiert, dass es bei uns stinkt“, sagt Steinkühler zur Entdeckung.


Gericht widerspricht dem vorgeschobenen Argument

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Er erinnerte an die Diskussion um die Herausgabe der beiden Gutachten, die Verwaltung hatte angegeben, sie auf Wunsch der Bochumer Staatsanwaltschaft zurückzuhalten. Das Landgericht Bochum widersprach der Darstellung des Kreises, grundsätzlich könne die Nicht-Herausgabe nicht auf die Hauptverhandlung gestützt werden. Der Kreis habe nicht einmal einen Beobachter zum Prozess geschickt, so ein weiterer Vorwurf.

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Das Lanuv habe in einer Stellungnahme, auf die die Gahlener bei der Aktenrecherche stießen, beide Gutachten als unzureichend kritisiert. Hinzu komme die Forderung des Lanuv, die Unterlagen systematisch auf die Frage von Wechselwirkungen und der zukünftigen Entwicklung des Schadstoffaustrages mit dem Sickerwasser aus der Deponie zu klären. Kreismitarbeiter hätten das als „nicht zielführend“ erklärt, der Kreis antwortete den Bürgern dass die Empfehlung zwar fachlich richtig, „aber zu dem damaligen Zeitpunkt keine prioritäre Wichtigkeit hatte“.

Ende März soll ein Zwischenbericht zum erneuten Gutachten erscheinen, das Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser in Auftrag gegeben hat. Laut Vorstandsmitglied Helmut Czichy beinhalte er eine komplette Sichtung der Unterlagen. Ob weitere Bohrungen nötig seien, müsse der Gutachter vorschlagen. „Wir hatten aus damaliger Sicht keine Veranlassung, damit anders umzugehen als die vorgesetzte Behörde“, so Czichy, der sich wiederholt auf die vorgesetzten Behörden zurückzog.