Wesel. Die Parkplätze im Bereich Mauerbrandstraße/Tückingstraße sind gebührenpflichtig. Es handelt sich um eine Privatfläche der Firma Apcoa.

Der Besitzer des silbernen Kleinwagens dürfte aus allen Wolken fallen. Gleich fünf knallgelbe Knöllchen kleben unter dem Scheibenwischer. Dazu noch der Zettel mit dem Hinweis auf die neue Parkplatzregelung. Seit Anfang des Monats müssen Nutzer des Parkstreifens seitlich und hinter dem Parkhaus Esplanade einen Parkschein ziehen (1,50 Euro/pro Stunde von 0 bis 24 Uhr).

Die Flächen gehören zum Privatgelände der Firma Apcoa mit Sitz in Stuttgart, die auch Betreiber des Parkhauses ist, und einen Parkautomaten an der Ecke Mauerbrandstraße/Tückingstraße aufgestellt hat. Wie ein Mitarbeiter von „Park & Control“ erklärt, der gerade vor Ort ist, hätten zahlreiche Anwohner die zuvor gebührenfreien Parkflächen dauerhaft genutzt. Nun werde vier- bis fünfmal am Tag kontrolliert, ob auch ein Parkschein hinter der Windschutzscheibe liegt.

30 Euro Bußgeld

Einige Bürger hatten sich beschwert, weil ihnen die neue Parkregelung unbekannt war und sie in den vergangenen Tagen Strafzettel an ihren Autos vorfanden. Und die fallen mit 30 Euro dann auch deutlich aus, entsprechen aber den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Eigentümer von Privatparkplätzen.

Hier gibt es mehr aus Wesel, Hamminkeln und SchermbeckAn den Wänden sind mehrere blau-weiße Schilder angebracht – mit dem Hinweis, dass es ein Privatparkplatz ist, wo sich der Parkscheinautomat befindet, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten und auch mit dem Hinweis, dass Parken nur mit gültigem Parkschein erlaubt ist – ansonsten eine Gebühr von 30 Euro fällig wird.

„Also wer das nicht sieht, dem ist auch nicht mehr zu helfen...“, findet eine Weselerin, die gerade ihren Mini geparkt hat und und einen Parkschein zieht. Nicola Biewer aus Rees sieht es ähnlich: „Ich parke öfter in Nähe der Fußgängerzone, habe heute zum ersten Mal festgestellt, dass man hier jetzt zahlen muss. Zu übersehen sind die Hinweise aber eigentlich nicht.“

Vertrag mit der Stadt gekündigt

Geraldine Lakermann aus Wesel hat zwar die Berechtigung, auf einem Behindertenparkplatz zu stehen, aber dennoch einen Parkschein gezogen. Das müsse sie aber nicht, betont der Mitarbeiter der Firma „Park & Control“. Da würde der Nachweis an der Windschutzscheibe reichen. „Ich denke schon, dass hier die Parkscheinpflicht ausreichend gekennzeichnet ist“, sagt Lakermann. Vielleicht sei der Automat allerdings etwas ungünstig, verdeckt vom Stromkasten, aufgestellt.

Auf Nachfrage der Redaktion bestätigt die Stadtverwaltung, dass sich die Parkplätze im Privatbesitz befinden und nicht zur öffentlichen Verkehrsfläche der Stadt gehören. Bis Ende vergangenen Jahres waren die Parkplätze noch vertraglich der Stadt überlassen. Dieser Vertrag wurde jedoch vom Eigentümer mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 gekündigt.