Wesel. Mit Beginn der kalten Jahreszeit ist besondere Vorsicht geboten – die hängt mit der Witterung zusammen, aber auch mit der Erntezeit der Landwirte.
Mit dem Übergang vom Sommer in den Herbst ändern sich nicht nur die Temperaturen, sondern vor allem auch die Gegebenheiten auf den Straßen. Deshalb gibt jetzt Peter Haschke, Leiter der TÜV-Station Wesel, Tipps für einen sicheren Herbst.
In der Zeit von Oktober bis Januar finden vermehrt Treibjagden statt. Zwar sind die Jäger aufgefordert, das Wild von Straßen fernzuhalten, dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass sich ein Tier auf die Fahrbahn verirrt. Oft werden spezielle Schilder auf Landstraßen aufgestellt, die auf die Gefahr aufmerksam machen.
„Sieht man Beschilderung, auf der die Aufschrift „Treibjagd“ oder „Vorsicht Jagd“zu lesen ist, sollte man unbedingt die Geschwindigkeit drosseln und besondersaufmerksam und vorrausschauend fahren“, rät Peter Haschke. Dabei sollte man den Fahrbahnrand genau im Auge behalten. Das Wild läuft meist mit hoher Geschwindigkeit über die Straße, weswegen nurwenig Zeit zum Reagieren bleibt.
Überquert ein Tier die Straße, sollte man außerdem mit weiteren rechnen. „Um schlimmere Unfälle zu vermeiden, sollte man auf keinen Fall plötzlich und unkontrolliert ausweichen“, warnt der Experte. Sollte doch ein Wildunfall passieren, muss umgehend die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden.
Herbstzeit ist Erntezeit
Mit Beginn der kalten Jahreszeit ist besondere Vorsicht geboten, da vermehrt Erntefahrzeuge unterwegs sind. „Die häufig überbreiten und ausschwenkenden Verkehrsmittel sind an sich oft schon ein Hindernis im Straßenverkehr. Bei charakteristischem Herbstwetter mit Regen, Nebel und früh einsetzender Dämmerung ist zusätzlich die Sicht eingeschränkt, so dass potentielle Gefahrenstellen entstehen“, weiß Haschke.
Mit einer aufmerksamen und vorausschauenden Fahrweise kann das Risiko einerbrenzligen Situation gesenkt werden. Aber auch Fahrbahnverschmutzungen, die bei der Ernte verursacht werden, können sehr gefährlich werden. Wird die hinterlassene Erde z. B. durch Regen nass, bildet sich ein rutschiger Belag, dessen Glätte einer vereisten Straße nahekommt.
Der TÜV-Experte warnt: „Viele Verkehrsunfälle sind in dieser Jahreszeit nachweislich auf diese Verunreinigungen zurückzuführen. Deshalb gilt laut Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung dass sie schnellstmöglich vom Verursacher zu beseitigen sind.“
Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach, so muss er mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen. Bei einer Verzögerung der Säuberung sind die Landwirte dazu angehalten mit Hilfe von Warnschildern und -lampen auf die Verunreinigung aufmerksam zumachen. „Bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Beachtung der geltenden Regeln sind die genannten Herausforderungen problemlos zu bewältigen“, so Haschke.
Wer mit dem Auto auch in ländlicheren Gebieten unterwegs ist, kennt die Situation: Ein Traktor fährt mit geringem Tempo auf der Landstraße, hinter ihm hat sich schon eine Schlange gebildet und der dichte Gegenverkehrmacht ein sicheres Überholen unmöglich. Ist der Traktorfahrer nunverpflichtet, anzuhalten, um die Pkws passieren zu lassen? Peter Haschke kennt die Antwort: „Hierbei handelt es sich um eine Zwickmühle, denn klare Regeln diesbezüglich gibt es nicht.“
Ruhe bewahren bei langsamen Traktoren
Zwar enthält die Straßenverkehrsordnung eine Vorschrift, die langsame Fahrzeuge bei einer Kolonnenbildung anweist, an einer geeigneten Stelle zu halten, allerdings ist es schwierig, dies in der Realität umzusetzen. Denn in diesem Zusammenhang gibt es keine genaue Definition von „geeigneter Stelle“ und„Kolonne“.
„Es liegt im Ermessen des Traktorfahrers, zu entscheiden, ab welcher Autoanzahl eine Kolonne entsteht und ob er anhalten kann“, erklärt der TÜV-Experte. Somit heißt die Devise: Ruhe bewahren und sich keinesfalls zu riskanten Überholmanövern hinreißen lassen. In der Regel biegen die Traktoren beizeiten auf einen Feldweg ab und die Fahrt kann wie gewohnt weitergehen.
Die Folgen von Unwettern
Eine Allee mit vielen Bäumen vor der Haustür ist so lange schön, bis im Herbst die ersten Stürme dafür sorgen, dass Kastanien, Eicheln, Äste und Co. auf dem Auto landen. Oft entsteht ein Schaden, der für Besitzer sehr ärgerlich ist. Deshalb fragen sich viele Fahrzeughalter, ob die Versicherung in diesem Fall für die Reparatur zahlt.
Peter Haschke: „Wenn aufgrund eines Unwetters Baumteile einen Schaden verursachen, lohnt es sich in der Regel die Versicherung zu kontaktieren. Aber bei einer Beschädigung durch Kastanien, Eicheln oder Ähnlichem übernimmt sie die Kosten nicht. Nur in einigen Ausnahmen wie einem unvorhergesehenen Ereignis kommt sie dafür bei Vollkaskoversicherten auf.“
Für Teilkaskoversicherte besteht nur dann Hoffnung auf eine Kostenübernahme, wenn die Beschädigung durch einen Sturm mit einer Windstärke von mindestens acht verursacht wurde. Laut mehrerer Gerichtsurteilemuss auch der Besitzer des Baumes nicht zahlen. Auch wenn keine Warnhinweiseaufgestellt wurden, trägt er keine Schuld. Es wird von den Autohaltern erwartet,dass sie die jeweiligen Bäume und das damit einhergehende Risiko erkennenkönnen.
Der Schaden fällt somit unter das „allgemeine Lebensrisiko“. „Im Zweifelsfall sollte man sich also gegen einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe von Bäumen entscheiden, um sich nach einem Sturm nicht über den entstandenen Schaden ärgern zu müssen“, erklärt Haschke.
Doch ist es dann geschehen, gebe ein Sofortgutachten innerhalb von 45 Minuten Aufschluss über die Schwere der Beschädigung.