Schermbeck. Die Verwaltung informiert über ihre Vorgehensweise bei den Planungen für ein neues Tierkrematorium am Hufenkampweg in Schermbeck.

Bei der Informationsveranstaltung der Gemeindeverwaltung zum Bauvorhaben der Firma Cremare am Hufenkampweg, ging es rein um das Bauordnungs- und Planungsrecht. Das verdeutlichte Gastgeber und Bürgermeister Mike Rexforth zu Beginn der Veranstaltung im Schermbecker Rathaus. Aus unterschiedlichen Gründen wurde vor einiger Zeit der gültige Bebauungsplan aufgehoben, um überarbeitet zu werden.

In dieser Planungsphase suchte die Firma Cremare das Gespräch und berichtete von ihrem Vorhaben. Die Verwaltung wiederum suchte das Gespräch mit den Politikern und stellte das Vorhaben vor, „da wir uns gedacht haben, dass es Probleme geben kann“, so Rexforth.

Da es keinen Widerspruch gab, wurde dem Unternehmen signalisiert, einen vorhabenbezogenen Bauantrag zu stellen. Das allerdings sei nur einem Grundstückseigner möglich, aus diesem Grund wurde der Kauf bereits vor Erteilung der Baugenehmigung durchgeführt.

Die Verwaltung sei verpflichtet zu prüfen, ob nach rechtlichen Vorgaben der Antrag zu genehmigen sei, so Rexforth. In diese Phase kam dann der erste Widerstand einiger Bürger auf, die das Krematorium nicht an diesem Standort sehen wollen. „Aber“, so Rexforth, „die Verwaltung entscheidet über die rechtliche und nicht über die emotionale Seite“.

Abstand zur Wohnbebauung wichtig

„Der Knackpunkt des Vorhabens sind die Immissionsschutzrechtlichen Vorgaben“, so Rexforth. Bei dem Vorhaben handele es sich weder um ein Kleintierkrematorium noch um eine Tierkadaverbeseitigungsanlage. Bei einem Kleintierkrematorium muss der Abstand zur Wohnbebauung 100 Meter betragen. Wobei die Wohnungen und Wohnhäuser im Gewerbegebiet aus diesem Schutz herausfallen. Das nächste Wohnhaus stehe in 180 Meter Entfernung, berichtete Rexforth. Eine Tierkörperbeseitigungsanlage benötigt 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung – das ist im Gesetz festgeschrieben.

„Wir haben hier weder das eine noch das andere“, deswegen habe die Verwaltung beim Umweltministerium angefragt. Rexforth hätte es gut gefunden, wenn sich das Ministerium hier positioniert hätte.

Eine Gedenkwand steht am auf dem Gelände vom Tierkrematorium in Wesel. Tierbesitzer können sich hier an ihre Tiere erinnern.
Eine Gedenkwand steht am auf dem Gelände vom Tierkrematorium in Wesel. Tierbesitzer können sich hier an ihre Tiere erinnern. © FFS | Markus Weissenfels

Hat es aber nicht, sondern die Schermbecker an den Kreis Wesel verwiesen. Vor knapp einer Woche kam die Antwort. Der Kreis Wesel habe zur Bewertung die „EG Nr. 142“ aus dem Jahr 2011 und dabei die VDI-Richtlinie 3890 zu Hilfe genommen. Hier ist eine Durchsatzkapazität von 150 Kilogramm pro Stunde pro Jahr, als mittlere Anlagenkapazität festgeschrieben, wobei Einzelchargen auch höher liegen können.

Wenn die Firma Cremare diesen Wert nachweislich einhalte, könne der Bauantrag ganz normal und nicht vorhabenbezogen gestellt werden. In ihrem Antrag hat der Krematoriumsbetreiber ursprünglich allerdings einen Wert von 250 Kilogramm zzgl. 50 Kilogramm des weiteren Ofens angegeben.

Eine Viertelstunde vor der Infoveranstaltung kam per Fax nun ein weiteres Gutachten der Firma Cremare in dem geschrieben stehe, dass der beschriebene Wert für ein Kleintierkrematorium im Bauvorhaben am Hufenkampweg eingehalten werde.

„Wir konnten das in der Kürze der Zeit nicht im Einzelnen prüfen und werden es zur Detailprüfung zur Immissionsschutzbehörde im Kreis Wesel weiterleiten, in der Hoffnung dass die Bewertung bis zur Planungs- und Bauausschusssitzung am 1. Oktober vorliegt“, erklärte Rexforth.

Kann aufgrund dieses Gutachtens der Bauantrag gestellt werden, müssen die Politiker dann entscheiden ob mit diesem Bauvorhaben die gemeindlichen Planungsinteressen wahrgenommen werden, oder ob es städtebaurechtliche Gründe gebe, den Antrag abzulehnen.