Kreis Wesel. Noch immer steht der Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes in der Diskussion. Manche Kommunen fühlen sich benachteiligt.
Im Dezember soll der Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Wesel beschlossen werden. Doch er bereitet in mancher Kommune noch Bauchschmerzen, wie auch gestern die Diskussion im Ausschuss für Verkehr, Rettungswesen und Ordnungsangelegenheiten des Kreises zeigte.
Schermbeck beispielsweise ist ganz und gar nicht zufrieden (die NRZ berichtete). Der Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes sieht bislang nicht vor, dass, wie bisher, ortsansässige Ärzte als Notärzte zum Einsatz kommen, kritisierte Rainer Gardemann (CDU).
Notarztsystem in Schermbeck bleibt wie gehabt
Dr. Lars Rentmeister zuständig für dieses Thema im Verwaltungsvorstand, hatte gute Nachrichten: Es werde beim alten System bleiben, inzwischen habe man mit den niedergelassenen Ärzten Gespräche geführt. Auch mit dem Kreis Recklinghausen, so dass es auch weiterhin Notarzteinsätze von dort beispielsweise nach Gahlen geben wird. Daniela Schwitt (SPD) kritisierte, dass die Rettungswache künftig von den Johannitern besetzt werde, die von Wesel abgezogen werden.
Wesel soll künftig, wie auch Dinslaken und Moers, selbst für sein gesamtes Stadtgebiet verantwortlich sein, heißt: Die Weseler Feuerwehr füllt die Lücke, die die Johanniter hinterlassen. Und übernimmt zusätzlich die Wache in Hamminkeln.
Dr. Frank Höpken, Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes, erläuterte dem Ausschuss, wie das System funktioniert. Nur in 20 Prozent der Einsätze sei ein Notarzt erforderlich. Zwar habe der Gutachter für den Rettungsdienstbedarfsplan für ihn eine Hilfsfrist von 15 Minuten berechnet – der Rettungswagen soll dagegen nach acht bis zwölf Minuten vor Ort sein, und zwar in 90 Prozent der Fälle.
Rechtfertigender Notstand
Rettungsassistenten, später die besser ausgebildeten Notfallsanitäter, seien dafür ausgebildet worden, die Behandlung beispielsweise bei einem Herzinfarkt zu beginnen – nach klar vorgegebener Vorgehensweise, bis der Notarzt vor Ort ist. „Rechtfertigender Notstand“ ist der rechtliche Begriff dafür.
Notärzte werden von den Krankenhäusern gestellt, und die meisten stellen die Diensthabenden von anderen Aufgaben frei. Lediglich in Xanten ist das nicht immer komplett möglich, doch auch hier müssten die Hilfsfristen eingehalten werden. „Das Krankenhaus muss sicherstellen, dass es keine Verzögerung geben darf“, so Peter Roelvinck.
Rotes Dreieck soll durch bessere Technik abgemildert werden
Ein „rotes Dreieck“ sieht Rainer Gardemann im Bereich nordwestliches Schermbeck, östliches Hamminkeln und nördliches Hünxe im Entwurf. Die Verwaltung will die Ausrückzeiten durch technische Verbesserungen verkürzen, in der Erwartung, dass die Hilfsfristen eingehalten werden können.
Auch wenn im Dezember der Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen wird, soll er nicht in Stein gemeißelt sein. Nachbesserungen seien möglich, versicherte Dr. Lars Rentmeister dem Ausschuss.