Wesel. Die Blutprobe eines Autofahrers (24) aus Wesel zeigt: Er hat Cannabis konsumiert. Der Elektriker behauptet, die Proben seien vertauscht worden
Ein 24-jähriger Weseler wehrt sich vor dem Amtsgericht Duisburg hartnäckig gegen den Vorwurf, unter dem Einfluss von Drogen am Steuer seines Autos gesessen zu haben. Er behauptet, Blutproben müssten vertauscht worden sein.
DNA-Gutachten soll Klarheit bringen
Das Gericht ordnete am Mittwoch ein DNA-Gutachten an. Der 24-Jährige war einer Streife der Autobahnpolizei aufgefallen, weil er am 8. August 2018 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der L 237 im linksrheinischen Teil Duisburgs unterwegs war.
Bei der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass der Mann verlangsamt reagierte, schleppend sprach und nicht ganz sicher auf den Beinen war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Die Fachleute im rechtsmedizinischen Institut waren sich nach der Auswertung sicher: Der Elektriker aus Wesel hatte zur Tatzeit deutlich unter dem Einfluss von Cannabis gestanden.
Es wurde nur eine Blutprobe an dem Tag genommen
Die Werte sprachen für einen täglichen Konsum, was deutlich der Angabe des Angeklagten widersprach, sein letzter Rauschmittelgebrauch sei zehn Tage her. Für den 24-Jährigen und seinen Anwalt gibt es dafür nur eine Erklärung: Die Blutproben müssen vertauscht worden sein.
Dagegen spricht schon der Umstand, dass am Tattag in der zuständigen Polizeiwache nur eine Blutprobe entnommen wurde. Und die Anhörung eines Sachverständigen, der ausführlich die ständigen Kontrollen der Identität der Proben und das dabei herrschende Vier-Augen-Prinzip beschrieb, säten beim Strafrichter keinerlei Zweifel.
Mitte September geht das Verfahren weiter
Doch seinem Rat, das Verfahren, mit dem sich der Angeklagte gegen eine per Strafbefehl verhängte Geldstrafe und eine Führerscheinsperre wehrt, nun zu einem Abschluss zu bringen, stieß auf taube Ohren. Der Angeklagte, der sich ansonsten zur Sache ausschwieg, beharrte auf den von seinem Verteidiger gestellten Beweisanträgen.
Und so ordnete der Richter die Entnahme einer mittels Wattestäbchen entnommenen Probe der Mundschleimhaut des Angeklagten an. Der Abstrich wurde vom Rechtsmediziner im Gerichtssaal entnommen. Bis zur Fortsetzung des Verfahrens Mitte September soll nun durch ein vergleichendes DNA-Gutachten geklärt werden, ob die Drogen enthaltende Blutprobe vom Angeklagten stammt.