Schermbeck. . Zwei Grünen-Abgeordnete stellen Kleine Anfrage mit kritischen Anmerkungen an die Landesregierung, die darauf reagieren muss.

Die beiden Grünen-Landtagsabgeordneten Norwich Rüße und Stefan Engstfeld haben zum Schermbecker Umweltskandal jetzt eine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung – speziell das NRW-Umweltministerium – gerichtet. Das Haus von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser muss sich nun in den kommenden vier Wochen dazu äußern.

Unter anderem fragen die Grünen: „Welche weiteren umweltgefährlichen Abfälle wurden in der Tongrube in Hünxe/Schermbeck verkippt?“ Ebenso möchten sie wissen, welche Erkenntnisse der Landesregierung über die in der Anklageschrift benannte Umdeklarierung des Abfalls auf Wunsch des Tongrubenbetreibers vorliegen. „Wurde dieser Abfall auf direktem Weg zwecks Verfüllung zur Tongrube transportiert?“, lautete eine weitere Frage, verbunden mit einem Zusatz: „Bitte einzelne Etappen der Entsorgung benennen.“ Schließlich fragen die Abgeordneten: „Welche Umweltauswirkungen gehen speziell mit der Deponierung des Gemischs aus Kronocarb und Flugasche am Standort der Tongrube einher?“

Zum Hintergrund führen die Grünen detailliert aus:

„Die illegale Einbringung von Abfall in eine wiederverfüllte Tongrube in Hünxe/ Schermbeck war bisher bezüglich der Einbringung von hochgiftigen und erbgutverändernden Ölpellets aus der BP-Raffiniere in Gelsenkirchen-Scholven bereits Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Der Abfallschlüssel der Ölpellets wurde bei der Raffiniere in Gelsenkirchen-Scholven mehrmals angepasst (061303 = ungefährlicher Industrieruß; 130703* = gefährlicher Abfall/andere Brennstoffe; jetzt wohl 070108* = gefährlicher Abfall/andere Reaktions- und Destillationsrückstände).“

Am Zaun der Tongrube Mühlenberg warnt ein Schild vor dem unbefugten Betreten des Geländes.
Am Zaun der Tongrube Mühlenberg warnt ein Schild vor dem unbefugten Betreten des Geländes. © dpa/Roland Weihrauch

Und weiter: Erst durch diese Änderungen wurde eine Deponierung der hochgiftigen Pellets möglich, da diese durch den ursprünglichen Abfallschlüssel ausgeschlossen wurde. Aufgrund der Beigabe eines Gemisches aus Mineralien und Sand wurden die Pellets illegaler weise unter dem Abfallschlüssel 19 12 09 „Mineralien (Sand, Steine)“ für eine Deponierung freigegeben. Die Betreiberfirma Nottenkämper nahm dieses Gemisch an und nutzte es als Verfüllungsmaterial für die Tongrube.

Im Zuge dessen wurden in einem Verfahren am Landgericht Bochum bereits ein „Müllmakler“ aus Gahlen und ein „Abfalljongleur“ aus Bottrop verurteilt, schreiben die Grünen an den Landtag.

Bei Letzterem handelt es sich um einen ehemaligen Prokuristen der Betreiberfirma. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum wird dem Angeklagten vorgeworfen im Jahr 2014 gemeinschaftlich mit anderen Personen ein Gemisch aus Kronocarb und Flugasche unter dem Abfallschlüssel 100117 (Filterstäube aus der Abfallverbrennung) an die Betreiberfirma Nottenkämper OHG geliefert zu haben. Dabei handelt es sich um 9200 Tonnen, die laut Anklageschrift auf Wunsch des Betreibers ebenfalls unter der Abfallnummer 19 12 09 „Mineralien (Sand und Steine)“ zur Verfüllung in der Tongrube Nottenkämper abgelagert worden sind.