Wesel. . Oft liegt das Versäumnis beim Menschen. Das zeigt der Fall eines Rottweilers, der ein Kind verletzt hat. Der Hund muss die Konsequenzen tragen.
Vor einigen Tagen wurde wie berichtet der Halter eines Rottweilers verurteilt, der im August 2018 einen zehnjährigen Jungen in Wesel angegriffen und verletzt hatte. „Wenn der Hund ordnungsgemäß geführt worden wäre, wäre das nicht passiert“, hatte die Richterin gesagt. Tierheimleiterin Gabi Wettläufer stimmt dem zu und erklärt: „Ein Hund kann nicht einschätzen, ob sein angeborenes Beutefangverhalten eine Gefahr für andere darstellt oder nicht. Diese Verantwortung trägt einzig der Hundehalter.“ Darum unterstützt sie die Einführung eines verpflichtenden Hundeführerscheines.
„Wer einen Hund hält, muss sachkundig sein und wissen, welche Anlagen Hunde rassetypisch mitbringen. Hat ein Hund zum Beispiel ein ausgeprägtes Beutefangverhalten, sind die Besitzer in der Verantwortung den Hund so zu schulen, dass er lernt, seinen Beutetrieb zu beherrschen“, stellt Gabi Wettläufer klar.
Interessenten sich von Hundetrainer schulen lassen
So wie der Rüde nicht lernen konnte, dass laufende Kinder nicht gejagt und nicht gegriffen werden dürfen, so trägt der erst zwei Jahre alte Rottweiler nun die Konsequenzen für das Versäumnis seines Besitzers: Wenn sich keine hundeerfahrenen Interessenten finden, wird der noch junge Hund sein Leben im Weseler Tierheim verbringen müssen.
Der Rottweiler ist freundlich zu Menschen und sehr lernbereit. Wer Sachkunde mitbringt und den Auflagen der Behörde folgt, würde die richtigen Voraussetzungen zur Aufnahme des Hundes mitbringen. Darüber hinaus sollten Interessenten Erfahrung mit Rottweilern haben und bereit sein, sich von einem Hundetrainer schulen zu lassen. Infos: www.tierheim-wesel.de