Kreis Wesel. . Der Kreistag diskutiert, die Halter von Freigängern künftig in die Pflicht zu nehmen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung zu stoppen.

„Das Elend hat ein Ende“, kommentiert Wesels Tierheimleiterin Gabi Wettläufer die Diskussion um eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen, die am 13. März erstmals im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz diskutiert wird. Zumindest hoffe sie, dass die Pflicht kommt. Wie viele Katzen unkastriert und frei leben, weiß niemand genau zu sagen. Durch die unkontrollierte Vermehrung sind zahlreiche von ihnen krank, auch die Katzenkinder. Im vergangenen Jahr hat das Tierheim zahlreiche kranke Katzenwelpen gepflegt.

Der Chip wird Pflicht

Bislang haben Tierschutzvereine im Kreis Wesel lokale Kastrationsprogramme durchgeführt und werden es wohl auch weiter tun. Eine Kastrationspflicht würde ihnen Rechtssicherheit geben, denn bisher bewegen sie sich mit ihrer Arbeit auf juristisch dünnem Eis. Das Land gibt 5000 Euro Zuschuss für diese Vereine, das soll sich auch nicht ändern. Nur in Ausnahmefällen will der Kreis selbst als Katzenfänger aktiv werden – in Zusammenarbeit mit einem Tierschutzverein, um sogenannte Hot Spots zu bearbeiten. „Jemand mag Katzen, füttert sie, es werden immer mehr und irgendwann ist die Kontrolle verloren“, nennt Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke ein Beispiel. Hier würde der Kreis dann eingreifen, 5000 Euro sollen dafür in den Haushalt eingestellt werden, wünscht er sich.

Verordnung mindert das Leid der Tiere

Eine Kastrationspflicht würde jedem Besitzer von Katzen mit Freigang vorschreiben, sein Tier fortpflanzungsunfähig machen zu lassen, es auf eigene Kosten kennzeichnen und registrieren zu lassen. Damit ist das Tier einem Halter zuzuordnen.

Den Streunern erspart der Erlass unnötige Qualen: Sie können nach dem sie eingefangen und kastriert wurden, wieder in der Nähe des Fundortes ausgesetzt werden. Das erspart ihnen lange Tierheimaufenthalte. „Sie müssen sich das Vorstellen: Die Tiere sind wild geboren. Die gehen Ihnen die Wände rauf, wenn sie eingesperrt werden“, verdeutlicht Wettläufer das Problem. Freilassen dürfe man sie allerdings nur, wenn sich auch jemand um sie kümmere, eine betreute Futterstelle unterhalte.

Freilassen unter Betreuung

Das Weseler Tierheim hat ein Gehege, in dem solche Katzen unterkommen, die nicht in eine betreute Futterstelle entlassen werden können. „Wir vermitteln sie als Mäusefänger an Bauern unter der Bedingung, dass sie sie versorgen.“

Für die Tierheime bedeutet die Verordnung, dass sie künftig weniger der schwer vermittelbaren Streuner haben. Das spart Kosten für Unterbringung und Tierarzt. Sollte es gelingen, die Population der wilden Katzen nachhaltig zu verringern, würde es, so die Überlegung, künftig auch weniger Fundkatzen geben.

Halter dank Chip zu ermitteln

Doch lässt sich eine Kastrationspflicht kontrollieren? „Das können wir nicht“, sagt Dr. Dicke. Werden Katzen aufgegriffen, so ein Kater auf Freierspfoten hat einen Radius von etlichen Kilometern, ist der Halter entweder ermittelbar, weil das Tier einen Chip hat. Oder es wird gechippt und vermittelt wahlweise wieder ausgesetzt.

Endgültige Entscheidung im April

Bis zu 1000 Euro kann es kosten, die Kastrationspflicht zu ignorieren, allerdings handelt es sich laut Kreisveterinär eher um einen Appell an die Vernunft. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz tagt öffentlich am Mittwoch, 13.März ab 16 Uhr im Kreishaus. Geduld ist gefragt, die Katzen laufen unter Tagesordnungspunkt 10. Weiter geht’s im Kreisausschuss am 28. März. Die Entscheidung fällt der Kreistag am 4. April, ebenfalls öffentlich.