Wesel. . Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens: Angeklagter (20) wurde nach dem Jugendrecht verurteilt muss sich um Drogentherapie kümmern

Ein 20-jähriger Weseler war am 30. Juli in Verdacht geraten, mit einer Schreckschusswaffe herum geballert zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand man Munition, aber keine Pistole. Dafür stießen die Beamten allerdings auf etwa 90 Gramm Marihuana. Griffbereit lagen ein Einhandmesser und ein Schlagring in der Nähe.

Angeklagter war geständig

Für den 20-Jährigen war das aus einer Reihe von Gründen misslich: Die Polizei hatte ihm zuletzt im Februar den Besitz irgendwelcher Waffen oder gleichwertiger gefährlicher Gegenstände untersagt. Doch nun stand der besonders mit Strafe bedrohte Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens im Raum. Der 20-Jährige landete in Untersuchungshaft. Dabei war er erst im Februar im Heubergpark mit etlichen Tütchen voll Marihuana in der Tasche erwischt worden. Doch das hatte ihn auch nicht davon abgehalten, mit seinen Drogengeschäften weiter zu machen. Nach der Festnahme gestand er gleich auch noch drei Drogenfahrten in die Niederlande ein, bei denen er jeweils 50 Gramm Marihuana nach Deutschland geschmuggelt hatte.

Marihuana verkauft, um seine Sucht zu finanzieren

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Duisburg wiederholte der Heranwachsende sein umfassendes Geständnis. Mit dem Verkauf des Marihuanas habe er seinen eigenen Drogenkonsum zu finanzieren versucht, der nicht ganz billig ist: Der 20-Jährige bevorzugt Kokain und Ecstasy. Der Angeklagte habe sich aus „einer Mischung von Überheblichkeit und Unbedarftheit“ selbst hinter Gitter gebracht, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Hartnäckig habe der 20-Jährige alle Warnsignale ignoriert. Auch eine Reihe voran gegangener Urteile mit relativ milden Strafen hätten nicht zu einem Umdenken geführt.

Bewährungshelfer und eine Drogentherapie

Da die knapp sechsmonatige Untersuchungshaft allerdings die erste Hafterfahrung des 20-Jährigen war, die ihn nach eigenem Bekunden ziemlich beeindruckt hatte, setzte das Gericht eine 15-monatige Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Der Angeklagte wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss sich um eine Drogentherapie kümmern. Erleichtert verließ der junge Mann das Gerichtsgebäude ohne Handschellen. Ein Erwachsener hätte allein für das bewaffnete Handeltreiben fünf Jahre erwarten dürfen.