Schermbeck. . Schermbeck hat die seit Jahrzehnten gültigen Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie widerrufen. Die Wirte sind sauer und verunsichert .

Dennis Nappenfeld war geladen, als er während der Fragestunde für Einwohner in der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsauschuss zu Wort kam. Der Gastronom des gleichnamigen Restaurants in Altschermbeck spricht von „blankem Entsetzen und Wut“, als er das Schreiben von der Gemeinde bekommen habe, in dem das Sondernutzungsrecht für seinen Biergarten auf öffentlichem Boden aufgehoben wurde. „Offenbar haben alle Gastronomen den gleichen Brief gekriegt“, ergänzt er. In dem knappen Schreiben vom 9. November teilt die Verwaltung mit, dass die fast 30 Jahre lang „gültige Sondernutzungsgenehmigung“ zum Ende dieses Jahres widerrufen wird. Eine neue Sondernutzungserlaubnis könne der Gastronom beantragen, diese beschränke sich aber „auf maximal ein Jahr.“ Dennis Nappenfeld ist irritiert darüber und gar nicht glücklich: „Ich kann damit nicht arbeiten, ich brauche doch Planungssicherheit.“

Gastronom glaubt sich rechtlich auf der sicheren Seite

Bürgermeister Mike Rexforth, der den Gastronom duzt, antworte auf diese Frage: „Die 1989 erteilte Genehmigung war personenbezogen auf Deinen Vater und sie gilt nicht für das Unternehmen. Rein formal hast du hier seit zehn Jahren eine Außengastronomie ohne Genehmigung betrieben.“

„Stimmt nicht!“, entgegnet Dennis Nappenfeld. Er versichert, bei der Übertragung des Unternehmens habe er nicht nur die Konzession von seinem Vater auf sich überschreiben lassen („Nur der Austausch des Vornamens hat uns etwa 1500 Euro gekostet“), damit seien zugleich auch alle Rechte und Pflichten auf ihn übertragen worden. „Auch das Sondernutzungsrecht des Biergartens ist dabei schriftlich vermerkt worden“, ergänzt Nappenfeld. Es gehe dabei um eine etwa drei mal neun Meter große Fläche, die der Gemeinde gehört. Er nutze auch einen Teil des Kirchengrundstücks: „Das klappt reibungslos“, so der Gastronom.

Diskussion um die Befristung auf ein Jahr

Bürgermeister Rexforth versuchte in der Ausschusssitzung zu schlichten: Er schaue nicht mehr zurück auf die aus seiner Ansicht nicht zulässige Nutzung seit dem Inhaberwechsel. Außerdem gab er zu, das Schreiben sei „recht knapp und der Sachverhalt hätte ausführlicher erläutert werden können“. Im Übrigen könne der Gastronom davon ausgehen, dass ihm die entsprechende Sondergenehmigung auch wieder erteilt werde. Kostenpunkt: jeweils 48 Euro.

Das rief sofort auch Klaus Roth (BfB) auf den Plan, der noch in der Sitzung fragte, ob der Rat die Befristung auf ein Jahr aufheben könne – wie es auch der Gastwirt wünscht. Roth: „Ich stelle hiermit den Antrag, die Sondernutzung für einen längeren Zeitraum zu genehmigen. Das schafft Planungssicherheit für die Gastronomiebetreiber.“