Wesel. . Die SPD möchte sie notfalls vergrößern. Denn sie wurde immer wieder auf Vorkommnisse am Auesee und an der Lippemündung angesprochen.
Der heiße Supersommer lockt die Menschen in die Natur und vor allem ans kühlende Wasser. Und so herrscht unter anderem auch am Weseler Auesee nahezu durchgängig Hochbetrieb - leider nicht immer so geordnet, wie es sein sollte. Da wird es manchmal ziemlich hitzig. Dies hat auch die SPD-Fraktion zu Ohren bekommen und will entsprechend handeln. Zahlreiche Bürger, sagt sie, haben sich darüber beschwert, dass sowohl um den Auesee, aber auch im Lippemündungsraum „Dinge passieren, die nicht erlaubt sind“. Das könne nicht geduldet werden, heißt es in einem Brief an Bürgermeisterin Ulrike Westkamp, auch die rund um den Auesee aktiven Vereine hätten sich zu Wort gemeldet und über wiederholte Belästigungen von Mädchen und Frauen berichtet.
Vorschlag zur Finanzierung
Nun soll sich die Stadt Wesel kurzfristig mit den Vereinen zu einem Meinungsaustausch zusammensetzen. Zudem hätte die SPD gern einen Bericht über die Aktivitäten der Stadtwacht um den Auesee. Müssen die bislang viereinhalb Stellen aufgestockt werden? Eine Antwort erhofft sich SPD-Fraktionschef Ludger Hovest im nächsten Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag, 4. September. Falls eine Aufstockung des Personals für die Ordnung und Sicherheit notwendig sei, erwarte die SPD zu den Haushaltsberatungen einen Vorschlag der Verwaltung.
Seit 15 Jahren
Gerd Füting, Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Sicherheit im Rathaus und Chef der Stadtwacht, zu der momentan 4,5 Stellen gehören, ist nicht abgeneigt: „Je mehr Mitarbeiter wir haben, desto mehr können wir abdecken.“ Dabei hätten die Männer der Stadtwacht, die es in Wesel seit 15 Jahren gibt, „polizeiähnliche Befugnisse“, erläutert er die Aufgaben. Zunächst einmal suchten sie das Gespräch mit den Bürgern, klärten auf und griffen ein, wenn es sich um Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wesel handelt.
Das beginnt bei uneinsichtigen Hundebesitzern, die ihre Lieblinge trotz Leinenpflicht frei herumlaufen lassen oder die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, und endet beim Trinkgelage mitten in der Stadt. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Manchmal gibt’s auch zunächst eine Verwarnung, bevor die Stadt zur Kasse bittet.
Neuralgische Punkte
Die Fußgängerzone, der Heubergpark, die Aue, aber auch Bolz- und Spielplätze sind bevorzugte Ziele der Stadtwacht, und das nicht nur zu den Bürozeiten, sondern durchaus auch in den Abendstunden - egal ob zu Fuß oder mit dem Auto. Die Kernarbeitszeiten liegen zwischen 7 und 22 Uhr, manchmal sind die Tage sogar noch länger. Denn bei Veranstaltungen harrt die Stadtwacht bis zum bitteren Ende aus, weiß Füting. Das gilt natürlich auch für Wochenenden. Bei der Stadt kennt man die neuralgischen Punkte, sie werden regelmäßig kontrolliert. Dabei ist aggressives Betteln genauso verboten wie das Ablagern von Abfall. Im Sommer ist der Auebereich großes Thema, in der dunklen Jahreszeit verlagert sich vieles auf Bolz- und Spielplätze.
Anders als Polizisten sind die Stadtwacht-Mitarbeiter nicht bewaffnet. Das Einzige, was sie dabei haben, ist ein Reizstoffsprühgerät für den Notfall - zum Einsatz kam es zum Glück noch nie, sagt Gerd Füting, der darauf hinweist, dass alle Stadtwachtkollegen regelmäßig Schulungen besuchen. Alle 14 Tage ist ein Nachmittag dafür vorgesehen. Auch ein Deeskalationstraining gehört dazu, um unerwünschte Situationen gar nicht erst aufflammen zu lassen. Wenn es aber doch nicht mehr geht, bleibt auch den Stadtwachtlern nichts anderes als die Polizei zu rufen. Mit ihr zusammen ist sie ohnehin immer wieder unterwegs, auf Wochenmärkten zum Beispiel. Dann werden Fragen von Passanten beantwortet und es wird nach Lösungsmöglichkeiten für so manches Problem gesucht. Die Personalkosten für die Stadtwacht betragen im Jahr 163 000 Euro. Hinzu kommen 10 000 Euro an Sachkosten.
>>>AUSZÜGE AUS DER VERORDNUNG
„Auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen hat sich jeder so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden“, heißt es in Paragraf 2 der Verordnung, die unter www.wesel.de steht.
Auch der Umgang mit Tieren ist geregelt. Zwei Beispiele von vielen: „Wildlebende Katzen und Tauben dürfen nicht gefüttert werden“ sowie „Auf Spielplätzen aller Art, Liegewiesen, an Badestellen und Badestränden dürfen Tiere nicht mitgeführt werden“.